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P&R Pleite: Immer neue Hiobsbotschaften für die Anleger

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Die P&R-Pleite weitet sich zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik aus. Wieder sind Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben und es drohen empfindliche Verluste an Vermögen und Lebensqualität. Jetzt kommen auch noch Steuerprobleme auf die Anleger zu


(IINews) - Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom
13. 09. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:

Genugtuung und neue Ängste bei P&R. P&R-Gründer in U-Haft – Steuerprobleme eines Anlegers

Seit Wochen müssen die 54.000 Investoren von P&R reihenweise Hiobsbotschaften ertragen. Die aufgestaute Wut auf die Verantwortlichen ist mittlerweile gigantisch. Zumindest etwas gefühlte Gerechtigkeit erfahren sie nun durch die vorläufige Festnahme des P&R-Gründers. Andererseits kommt auch schon wieder eine neue Negativnachricht hinzu, die für richtig Ungemach sorgen kann: Das Finanzamt hat bei einem Anleger die bisherige Veranlagungspraxis zu dessen Nachteil geändert.

U-Haft.

Im Grunde war es eine Frage der Zeit, wann Heinz R. in Untersuchungshaft genommen wird. Laut Oberstaatsanwältin Anne Leiding wurde er gestern in München festgenommen und wegen Flucht- sowie Verdunklungsgefahr in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gebracht. Bereits im Mai hat die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen gegen aktuelle und frühere Geschäftsführer der Grünwalder Containerfirmen bekannt gegeben.

Ermittlungsstand.

Auf Nachfrage erklärte Anne Leiding gegenüber investmentcheck, dass die Arbeitsgruppe Container seit Aufnahme ihrer Tätigkeit 270 ausgewählte P&R-Anleger vernommen hat. Nach Abschluss dieser Vernehmungen ergab sich nun ein hinreichender Tatverdacht. Der Schaden bei diesen 270 Anlegern wird auf 17,9 Millionen Euro geschätzt.

Steuersorgen.

Entgegen der bisherigen Praxis hat das Finanzamt eines P&R-Anlegers die bisherige Veranlagungspraxis geändert: „Die Handhabung in den Vorjahren ist dahingehend fehlerhaft, es gilt Abschnittsbesteuerung, sodass für dieses Jahr eine Verlustfeststellung erstellt wird.“ Dabei geht darum, dass die Verluste aus der Vermietung der Container aufgrund der Abschreibungen nicht mehr mit den Gewinnen aus den Verkäufen in 2017 verrechenbar sind. Das Finanzamt hat dem Steuerpflichtigen also die negativen Ergebnisse als „nicht ausgleichsfähige Verluste“ qualifiziert und dementsprechend die „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“ in voller Höhe für die Berechnung der Steuerschuld herangezogen. Ein Fachanwalt für Steuerrecht will das nicht hinnehmen. Er vertritt den Mandanten gegen das Finanzamt und ist zuversichtlich damit erfolgreich zu sein. Er rät auch allen anderen Investoren, denen ähnliches passiert, Einspruch einzulegen und die Änderung der bisherigen Steuerpraxis - wenn es sein muss - vor Gericht anzufechten.





Loipfinger’s Meinung.

Es wurde Zeit, dass dem gefühlten Gerechtigkeitsempfinden der geschädigten Anleger genüge getan wird. Wenn jemand für die offenbar stattgefundenen Betrügereien verantwortlich ist, dann der Firmengründer. Seine Affinität zu Steueroasen (Investmentcheck berichtete zum Beispiel über Firmen auf den Bermudas) ist bekannt. Seine Kontakte in die Schweiz und nach Österreich ebenfalls. Immerhin ist Heinz R. gebürtiger Österreicher. Und da er in letzter Zeit nun auch noch die Bestrebungen der Insolvenzverwalter zu Lasten der geschädigten Anleger torpediert hat, ist die Konsequenz nur logisch. Bei den eventuell nun drohenden Steuerproblemen wird das nicht helfen. Deren Schaden würde dadurch noch größer werden. Die Wut entsprechend auch.

Link zum Beitrag

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***
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Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Die Untätigkeit vieler Anleger und die Verjährung bilden den größten
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 13.09.2018 - 16:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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