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P&R Container: Haben die Anleger jetzt ein Steuerproblem?

ID: 1611758

Sitzen P&R – Anleger in der Steuerfalle?


(IINews) - Die Problematik fehlender Zuordnung der Container zu den einzelnen Investoren bzw. Käufern ist zwischenzeitlich allen P&R – Anlegern bekannt. Aus Sicht des Finanzamtes kann wegen der fehlenden Container Ärger auf die P&R – Anleger zukommen. Aber es sieht wohl auch nicht ganz so düster aus.

Sitzen P&R – Anleger in der Steuerfalle?

Viele P&R-Investoren haben nach dem Erwerb der Container die Anschaffungskosten im Rahmen der Abschreibung in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Das führte zu einer Verringerung der Steuer. Sollte sich nun herausstellen, dass es die Container nicht gab und die Anlage von vorn herein auf Betrug ausgelegt gewesen wäre, dann hätte die Gefahr bestanden, dass die Finanzverwaltung die bereits abgeschlossenen Steuerjahre neu bewertet und dann von den Anlegern ebenfalls noch Geld fordert

Innerhalb der Festsetzungsverjährung von 10 Jahren hätte das jeden Anleger treffen können, der entsprechende Abschreibungen geltend gemacht hat. Das könnte sogar dann noch zum Problem werden, wenn die Container schon wieder an P&R zurückverkauft wurden.

Bundesfinanzhof gibt enttäuschten Anlegern Rückenwind.

Doch es gibt Hoffnung: Im Urteil vom 07.02.2018 hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Frage der einkommensteuerlichen Behandlung von vergeblichen Investitionen in betrügerische Modelle von tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerken beschäftigt.

Die hier interessante Frage, welche Sichtweise bei der steuerlichen Betrachtung zu Grunde zu legen ist – die für die Anleger günstige zum Zeitpunkt der Anschaffung – oder die für die Anleger schlechte – die auf Basis der tatsächlichen Gegebenheiten (kein Eigentum) – hat der BFH ganz klar zu zugunsten der Anleger beantwortet.

•Ganz klar formulierten die obersten Finanzrichter, dass es für die Frage der Einordnung der Einkunftsart nicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten ankommt, sondern die Sicht des Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt des Abschlusses der maßgeblichen Verträge, ausschlaggebend ist.





Überträgt man dies auf den vorliegenden Fall, dann lässt sich vereinfacht sagen, die steuerliche Einordnung bleibt unangetastet. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen zwar davon aus, dass bei P&R diese Frage hier auch früher oder später speziell entschieden werden muss, aber die Entscheidungen des BFH bisher geben den Anlegern Hoffnung, dass sie ihre Abschreibungen behalten dürften.

Wenn Sie bei der P&R-Gruppe finanziell engagiert sind, können Sie sich jetzt umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anmelden. Übrigens: Auch andere Anbieter von Direkt-Investments in Container können in absehbarer Zeit in Schwierigkeiten geraten.

Getäuschte Anleger sollten daher zu Recht die Forderung nach Rückzahlung ihres Investments erheben.

•Wie das geht, können Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Investments in einem Gespräch oder Telefonat mit dem hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.

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Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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P&R-Container: Eine Million verschwundene Container sind ein Milliardenschaden und damit der größte Anlegerskandal, den Deutschland je erlebte.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 17.05.2018 - 10:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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