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Hautkrebs vermeiden mit dem richtigen Sonnenschutz / Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt Tipps

ID: 1518344


(ots) - Heller Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann seit
2015 als Berufskrankheit anerkannt werden. Wie sich Beschäftigte, die
häufig im Freien arbeiten, vor dieser Gefahr schützen können, zeigt
ein Film der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

"Bei Tätigkeiten im Freien können Beschäftigte das Mehrfache einer
Sonnenbranddosis am Tag abbekommen. Das ist eine extreme Belastung
für die Haut", sagt Dr. Marc Wittlich vom Institut für Arbeitsschutz
der DGUV (IFA). Wittlich betreut das Projekt "GENESIS-UV". Dabei wird
die Sonnenstrahlung in verschiedenen Berufen mit Dosimetern gemessen,
die die Beschäftigten während ihrer Arbeit tragen. Wittlichs
Ergebnisse lassen keinen Zweifel: Menschen, die im Freien arbeiten,
müssen sich schützen.

Die Möglichkeiten vorzubeugen sind vielfältig. Am effektivsten ist
es, Arbeitsplätze zu beschatten. "Wenn das nicht möglich ist, sollte
der Arbeitgeber zunächst organisatorische Maßnahmen erwägen", sagt
Christopher Wohland von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU). Können Arbeitszeiten vielleicht in den Vor- oder Nachmittag
verlegt werden, um die heftige mittägliche Sonneneinstrahlung zu
vermeiden? Auch jeder einzelne Beschäftigte kann etwas tun: Die
Kleidung sollte möglichst langärmlig sein, Helm oder Kappe sollten
einen Nackenschutz haben. Für Körperstellen, die nicht auf andere
Weise geschützt werden können, bleibt die Sonnencreme.

Heller Hautkrebs ist zunächst unauffällig. Deshalb bringt oft erst
ein Gang zum Hautarzt Klärung. "Aber wenn heller Hautkrebs früh genug
erkannt wird, kann er gut behandelt werden", sagt Professor Swen
Malte John Experte für berufsbedingte Hauterkrankungen.

Weitere Informationen:

http://ots.de/D10V1
http://ots.de/kABiL
http://www.dguv.de/genesis






Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprechern
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen
030-288763768
presse(at)dguv.de
www.dguv.de

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 08.08.2017 - 10:00 Uhr
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