InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Online Reputationsmanagement im Social Web

ID: 1471916

Hasspostings bei Facebook waren Anlass für einen Prozess in Würzburg


(IINews) - Das Landgericht in Würzburg hat festgestellt, dass Facebook Hetz-Beiträge nicht aktiv suchen und löschen muss. "Ein verstörendes Signal", meint Dr. Thomas Bippes, Geschäftsführer der Agentur PrimSEO in Baden-Baden. Welche Verantwortung tragen die sozialen Netzwerke bei Hasspostings? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Gerichtsprozesses. Zu der juristischen Auseinandersetzung war es gekommen, weil rechtswidrige Beiträge auf Facebook hundertfach geteilt wurden. Anas M. wurde auf verleumderischen Fotomontagen als Terrorist und Attentäter dargestellt. Auch wurde der Flüchtling in Zusammenhang gebracht mit dem Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt neben der Gedächtniskirche. Anas M. forderte Facebook dazu auf, diese rufschädigenden Inhalte zu löschen. Facebook entsprach dieser Bitte nicht ausreichend und kam damit den Appellen an die Freiwilligkeit nicht nach. Die Entscheidung des Gerichts: Facebook hat sich die Verleumdungen Dritter nicht zu eigen gemacht. Es seien Inhalte der Nutzer, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Landgericht lehnte es deshalb ab, eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk Facebook zu erlassen.



Anas M. forderte Facebook auf, rufschädigende Inhalte freiwillig zu löschen



Nach Auffassung von Dr. Thomas Bippes, macht das Urteil des Würzburger Landgerichts deutlich, dass Aufforderungen zu freiwilligen Löschung Grenzen haben. "Nach diesem Urteil wird es in Zukunft nicht einfacher werden, schlechte Inhalte löschen zu lassen. Für uns bedeutet das, dass wir ein noch stärkeres Gewicht auf eigene Inhalte legen werden. Wenn es um die Löschung schlechter Inhalte geht, gehen wir einen sehr kooperativen Weg. Bei rund 80 Prozent der Fälle gelingt uns das. Ich hoffe sehr, dass wir diese Quote halten. Für den Gesetzgeber bedeutet das Urteil, dass er sich verstärkt darüber Gedanken machen muss, wie er Persönlichkeitsrechte besser schützen kann. Das Internet ist in vielen Bereichen ein rechtsfreier Raum. Das muss sich ändern."







Online Reputationsmanagement: Aufforderung zu freiwilliger Löschung hat Grenzen



Das Beispiel Anas M. macht deutlich, wie schnell eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Produkt eine massive Rufschädigung erleiden kann. Die sozialen Netzwerke und Facebook im Besonderen werden von Nutzern immer häufiger für Hetze und Verleumdungen missbraucht. Was für viele Internetnutzer Spaß oder Genugtuung bedeutet, kann Betroffene in eine existenzbedrohende Krise stürzen. "Ich meine - wer eine Kommunikationsplattform im Internet zur Verfügung stellt, der kann sich nicht völlig aus der Verantwortung stehlen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. So kann das Urteil nicht stehenbleiben. Das würde bedeuten, dass der Ruf eines Menschen im Internet keinen Pfifferling wert ist, wenn er sich nicht einmal wehren kann. Webseitenbetreiber sollten effektive Werkzeuge entwickeln, die auch dem Staat zur Strafverfolgung dienen", meint Dr. Thomas Bippes.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

PrimSEO - Online Profilmarketing und Online Medizinmarketing. PrimSEO setzt auf Content Marketing durch Online Pressemitteilungen. Die Zukunft der Suchmaschinenoptimierung (SEO) liegt im inhaltlichen Bereich. Nur wer hochwertige und einzigartige Inhalte zu bieten hat, wird auch in Zukunft eine Rolle in der organischen Suche bei Google & Co. spielen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

PrimSEO GbR
Andreas Bippes
Breisgaustraße 25
76532 Baden-Baden
presse(at)primseo.de
07221 / 217460 2
http://www.primseo.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Marihuana online kaufen?? Wir testen den Drogenshop smokerland.net
Polizeiliche Ermittlungsverfahren gegen strafunmündige Schülerinnen und Schüler
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.03.2017 - 00:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1471916
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Bippes
Stadt:

Baden-Baden


Telefon: 07221 / 217460 2

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 63 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Online Reputationsmanagement im Social Web
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

PrimSEO GbR (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von PrimSEO GbR



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 197


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.