InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Haftung des Franchisegebers für Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers

ID: 145720


(IINews) - Das Franchiserecht ist eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete vereint. Neben Vertragsrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Lizenz- und Markenrecht ist insbesondere das Wettbewerbsrecht von besonderer Bedeutung.

Grundsätzlich haften sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer für etwaige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (BGH, NJW 1995, S. 2490).

Der Franchisegeber läuft jedoch Gefahr von Dritten auch für die Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers haftbar gemacht zu werden. Der Franchisenehmer wird dann nämlich als Beauftragter des Franchisegebers angesehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht insoweit von einem weiten Verständnis der Regelung aus, so dass auch selbständige Unternehmer und selbständige Handelsvertreter als Beauftragte angesehen werden können. Eine solche Inanspruchnahme des Franchisegebers ist gemäß § 8 Absatz 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung gerichtet.

Im Rahmen des Franchiserechts hat der BGH entschieden, dass der Franchisenehmer wegen seiner Einbindung in die Organisation des Franchisegebers in der Regel gemäß § 8 Absatz 2 UWG als dessen Beauftragter zu qualifizieren ist. Franchisegeber sollten vor diesem Hintergrund Ihre Franchisenehmer umfassend über wettbewerbsrechtliche Konsequenzen informieren.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Dr. Mahmoudi Partner Rechtsanwälte wurde im Jahr 2005 gegründet. Die Kanzlei berät deutschlandweit sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer umfassend zu allen Rechtsfragen, ohne den Blick für die wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu verlieren. Frau Dr. Mahmoudi begleitet regelmäßig die Gründung neuer Unternehmen. Durch den Blick hinter die Kulissen solcher Unternehmen hat Frau Dr. Mahmoudi ein ausgeprägtes Gespür für die spezifischen Bedürfnisse der Branche entwickelt.



Leseranfragen:

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Von-Werth-Str. 44
Tel: 0221 – 3799 0651
Fax: 0221 – 3799 0652
Email: info(at)mahmoudi-rechtsanwaelte.de



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte
Von-Werth-Str. 44
Tel: 0221 – 3799 0651
Fax: 0221 – 3799 0652
Email: info(at)mahmoudi-rechtsanwaelte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Mortimer-Master-Partner für die gesamte arabische Halbinsel und Ägypten ! Erneute Auszeichnung für „Smallest Whisky Bar on earth“ in Sta. Maria V.M. und Samedan
Bereitgestellt von Benutzer: mahmoudi
Datum: 15.12.2009 - 12:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 145720
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Nathalie Mahmoudi
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-37990651

Kategorie:

Franchise & Lizenzsysteme


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 1287 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Haftung des Franchisegebers für Wettbewerbsverstöße des Franchisenehmers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.214
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 454


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.