InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Versicherungsschutz für Leitungswasser, Zu- und Ableitungsrohre in der Gebäudeversicherung

ID: 143893

Für ein Gebäude gibt es viele Zu- und Ableitungsrohre im und am Haus. Welche sind Bestandteil der Gebäudeversicherung und welche müssen separat eingeschlossen werden?


(IINews) - Wasser kann nicht nur am Hausrat schwere Schäden verursachen, sondern auch am Gebäude. Durch Frostschäden oder Rohrbrüche kommt es zum unkontrollierten Austritt von Wasser.
Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser an versicherten Sachen entstehen, gehören zum Versicherungsschutz in der Gebäudeversicherung. Ebenso fallen Schäden durch Frost oder Rohrbruch in den Versicherungsumfang. Hierbei muss aber abgegrenzt werden, um welche Art der Leitungsrohre es sich handelt.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Hingegen sind Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge sind nicht mit versichert. Wenn diese Ursachen zu einem Rohrbruch mit anschließendem Wasseraustritt führen, ist dieser im Versicherungsschutz integriert.

Zum Versicherungsschutz gehören:

-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre sowie Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes
-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen außerhalb des Gebäudes, ABER die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden

Nicht in den Versicherungsschutz fallen:

-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die NICHT der Versorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück liegen
-Ableitungsrohre, die der Entsorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück liegen
-Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre, die der Versorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes und des Grundstücks liegen
-Ableitungsrohre, die der Entsorgung des Gebäudes dienen und außerhalb des Gebäudes und des Grundstückes liegen

Durch die Klauseln 7260 bis 7263 in der Gebäudeversicherung kann der Versicherungsschutz für Frost und Bruchschäden an den vier letztgenannten Rohren ausgeweitet werden.





Bildquelle: M. Großmann, www.pixelio.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service(at)vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.




Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236
Bottrop
m.weiblen(at)iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de



drucken  als PDF  an Freund senden   Hausratversicherung: Tipps zur Adventszeit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.12.2009 - 08:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 143893
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:

Bottrop


Telefon: (02041) 77 44 7 - 46

Kategorie:

Haus & Garten


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 805 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Versicherungsschutz für Leitungswasser, Zu- und Ableitungsrohre in der Gebäudeversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

IAK GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von IAK GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 84


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.