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Deutsche Umwelthilfe beantragt Widerruf der Typgenehmigung für
Opel Zafira 1.6 CDTi wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen

ID: 1310341


(ots) - Weitere Messungen an verschiedenen Opel Zafira
Diesel-Pkw bestätigen die von der DUH erstmals im Oktober 2015
gemessenen hohen Stickoxid-Emissionen - Opel-Vorstand Neumann räumt
zu hohe NOx-Emissionen bei 43.000 Fahrzeugen ein - DUH fordert das
Kraftfahrt-Bundesamt dazu auf, neben dem Entzug der Typgenehmigung
sicherzustellen, dass anstelle der von Opel geplanten "freiwilligen
Serviceaktion" ein amtlicher Rückruf erfolgt - Die französische
Umweltministerin Royal gibt Rückruf von mehr als 15.000
Renault-Diesel Pkw wegen zu hoher NOx-Emissionen bekannt - DUH hatte
die französischen Behörden im November über bis zu 25-fache
Stickoxid-Grenzwertüberschreitung eines gemessenen Renault Espace 1.6
cDi informiert - Bundesverkehrsminister Dobrindt behindert weiterhin
aktiv die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 15. Januar 2016 beim
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Widerruf der Typgenehmigung
beziehungsweise hilfsweise eine Rückrufanordnung für bereits
zugelassene Opel Zafira 1.6 CDTi aufgrund stark erhöhter
NOx-Emissionen beantragt. Bereits am 23.10.2015 wurde das KBA
erstmals über Messergebnisse mit stark erhöhten NOx-Emissionen sowie
sonstige Auffälligkeiten informiert. Zwischenzeitlich fanden weitere
Messungen an mehreren unterschiedlichen Zafira-Fahrzeugen durch die
DUH sowie Fernsehsender in Deutschland (ARD-Monitor), Großbritannien
(BBC) sowie ganz aktuell am 18.1.2016 durch das Belgische Fernsehen
(VRT) (http://l.duh.de/fp93s) statt. Sie alle belegen extrem hohe
NOx-Emissionen im realen Fahrbetrieb beziehungsweise bei
geringfügigen Veränderungen der Prüfsituation im Labor.

Gegenüber der DUH verweigert die Adam Opel AG seit der
Veröffentlichung des Prüfberichts der Schweizer Abgasprüfstelle Bern
jegliche Antwort auf gestellte Fragen. Opel gibt auch keine




technische Erklärung dafür, warum der Opel Zafira die Grenzwerte für
NOx im Prüfzyklus zwar einhält, diese aber bei minimalen Variationen
der Rahmenbedingungen um mehrere hundert Prozent über dem gültigen
Grenzwert liegen. Mitte Dezember hat nun Opel-Vorstand Neumann
erstmals Probleme mit der Wirksamkeit des Abgasreinigungssystems bei
Euro 6 Dieselmotoren bei 43.000 zugelassenen Fahrzeugen der Modelle
Zafira Tourer, Insignia und Cascada eingeräumt und eine ''freiwillige
Serviceaktion'' und eine ''neue Software-Kalibrierung'' für die
betroffenen Kunden angekündigt. Die deutschen Behörden schweigen
hierzu.

Nach Auffassung der DUH erfüllen die gemessenen Opel Zafira Diesel
nicht die Voraussetzungen der EU-Zulassungsrichtlinie 715/2007. Diese
besagt, dass die Emissionen "während der gesamten normalen
Lebensdauer eines Fahrzeugs bei normalen Nutzungsbedingungen"
wirkungsvoll begrenzt werden müssen. "Die Formulierung "bei normalen
Betriebsbedingungen" - im engl. Originaltext "in normal use" - heißt
schlicht und einfach: Die Vorschriften gelten nicht nur fürs Labor,
sondern auch für die Straße, da der Autohalter sein Fahrzeug
üblicherweise auch auf der Straße und nicht in Prüflaboren fährt. Auf
der Straße zählt der gemessene Opel Zafira zu den besonders
schmutzigen Diesel-Pkw, die unsere Luft mit Dieselabgasen vergiften",
so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Nach dem Eingeständnis der Abgasprobleme durch die Adam Opel AG
muss das KBA nun sicherstellen, dass keine Diesel-Pkw mehr verkauft
werden, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Zudem muss die
von Opel geplante Veränderung der Motorsoftware auf die Einhaltung
der rechtlichen Vorgaben hin überprüft werden, um sicherzustellen,
dass die betroffenen Fahrzeuge auf der Straße eine funktionstüchtige
und somit die giftigen Diesel-Abgase herausfilternde
Emissionsminderungsanlage erhalten. Dazu gehört auch die Beseitigung
weiterer von der DUH festgestellter Mängel, so die korrekte Anzeige
bei Fehlfunktionen des SCR-Kats und die Speicherung der
entsprechenden Fehlercodes in der Bordelektronik. Hierfür hält die
DUH einen Entzug der Typgenehmigung, jedenfalls aber einen behördlich
verfügten und zuvor bezüglich der geplanten Maßnahmen durch die
Behörde gegengeprüften amtlichen Rückruf für notwendig. Nur auf diese
Weise erhalten die betroffenen Fahrzeughalter ausreichende
Rechtssicherheit bezüglich der Folgen eventueller Änderungen bei den
Leistungs-, Verbrauchs- und/oder Schadstoffemissionswerten.

Nachdem das französische Umweltministerium Anfang November
verkündete, von ihrem Ministerium kontrollierte französische
Diesel-Pkw seien bezüglich ihrer Abgasemissionen unauffällig,
veröffentlichte die DUH am 24. November 2015 alarmierende Ergebnisse
ihrer Abgasmessungen in der Schweizer Abgasprüfstelle Bern. So wurde
im offiziellen Prüfzyklus mit warmem Motor eine bis zu 25-fache
Überschreitung der NOx-Emissionen bei einem aktuellen Renault Espace
1.6 cDi festgestellt. Neben den deutschen Behörden und der
EU-Kommission informierte die DUH auch das Pariser Umweltministerium
und übersandte diesem einen ins Französische übersetzten Prüfbericht
sowie sämtliche Messprotokolle. Die französischen Behörden führten in
der Folge weitere Messungen an Renault-Diesel Modellen durch und
stellten dabei nun ebenfalls Abweichungen bei den Stickoxid- und
CO2-Emissionen fest. Die französische Umweltministerin Ségolène Royal
gab heute einen Rückruf von mehr als 15.000 betroffenen Renaults
bekannt. Nach ihrer Aussage weisen die Fahrzeuge bei höheren oder
niedrigeren Außentemperaturen als unter Laborbedingungen keine
ausreichende Abgasreinigung auf.

"Die USA zeigen uns, wie eine lückenlose Aufklärung eines
Umweltskandals erfolgen kann. Und die Franzosen nehmen Hinweise von
NGOs offensichtlich ernst, führen eigene Messungen durch und
schrecken auch nicht vor einem von der Ministerin verkündeten Rückruf
von 15.000 Fahrzeugen eines französischen Herstellers zurück.
Deutschland kämpft hingegen für eine weitere Aufweichung von
Dieselabgasgrenzwerten, verweigert den Dialog mit Institutionen, die
zur Aufklärung beitragen wollen und hält seit zwei Monaten
vorliegende Prüfergebnisse an gemessenen Fahrzeugen anderer
Hersteller geheim", bilanziert Resch.

Vier Monate nach Beginn des Diesel-Abgasskandals hat
Verkehrsminister Dobrindt noch kein einziges der seit November 2015
seinem Haus vorliegenden Prüfergebnisse veröffentlicht, obwohl nach
Informationen der DUH zum Teil erhebliche Überschreitungen bei den
NOx-Grenzwerten bei mehreren Herstellern festgestellt wurden. Anstatt
die Öffentlichkeit und die betroffenen Autohalter zu informieren,
hält man es für ausreichend, sich nur mit den Autoherstellern über
die Werte auszutauschen.

"Die DUH führt seit Oktober 2015 detaillierte Abgasmessungen an
Diesel-Pkw durch und veröffentlicht trotz massivster Drohungen der
betroffenen Hersteller die festgestellten
NOx-Grenzwertüberschreitungen bei Opel, Renault, Mercedes und BMW.
Wir erhalten keinerlei Unterstützung bei unserer Aufklärungsarbeit
durch die Bundesregierung - im Gegenteil. Der Bundesverkehrsminister
weigert sich, mit uns zu sprechen und hat kein Interesse an
angebotenen weiteren Informationen. Dobrindt hat offensichtlich auch
seinem Haus ein Kontaktverbot auferlegt. Für keines der seit
September 2015 übersandten Schreiben beziehungsweise Prüfprotokolle,
Anfragen um Gespräche auf Arbeitsebene etc. erhielt die DUH eine
Antwort oder auch nur eine Eingangsbestätigung", so Resch.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Dorothee Saar, Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-72, Mobil: 0151 16225862, E-Mail: saar(at)duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.01.2016 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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