InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Agrofinanz GmbH insolvent! Was können Anleger tun?

ID: 1308961

Vorläufiges Insolvenzverfahren am 04.01.2016 eröffnet / Anleger sollte prüfen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen!

(LifePR) - Das Amtsgericht Kleve hat unter dem Az. 32 IN 95/15 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Agrofinanz GmbH angeordnet.
Diese Nachricht kommt für viele Anleger als unangenehme Neujahrsüberraschung, warb die Agrofinanz GmbH doch mit besonders sicheren und rentablen Anlagen mit bis zu 9% Zinsen.
Betroffenen Anlegern ist in der aktuellen Situation zu raten, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren auf jeden Fall anzumelden, um so zumindest einen Teil des Schadens zu kompensieren.
Bereits im September 2015 hatte die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Agrofinanz GmbH aufgefordert, das betriebene Einlagengeschäft rückabzuwickeln und die Gelder der Anleger zurückzuzahlen, da die Agrofinanz GmbH für diese Art von Geschäften keine Erlaubnis hatte.
Der Umstand, dass die Agrofinanz GmbH ohne Erlaubnis ein Einlagengeschäft betrieb, ist für die Anleger insoweit ein kleiner Vorteil, als dass es ihnen die Möglichkeit eröffnet, auch direkt gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen eines Verstoßes gegen die §§ 32, 54 Kreditwesengesetz auf Schadenersatz vorzugehen. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung und Vollstreckung dieser Ansprüche, sind die Anleger dabei so zu stellen, als hätten sie die Anlage nie erworben. Auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten sind in diesem Fall von der Gegenseite zu erstatten.
Auch gegen den Vertrieb, Anlageberater und/oder Anlageberatungsgesellschaften können Schadenersatzansprüche bestehen, da jeder Berater zu eine anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet ist. Die Berater sind verpflichtet, die Anleger über sämtliche Risiken einer solchen Beteiligung aufzuklären. Findet eine solche Aufklärung nicht, oder nicht vollständig statt, kommen weitere Ansprüche in Betracht.
Es ist daher jedem Anleger zu raten, sich an einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht zu wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 15.01.2016 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1308961
Anzahl Zeichen: 2105

Kontakt-Informationen:
Stadt:

chen / Berlin



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 402 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Agrofinanz GmbH insolvent! Was können Anleger tun?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH&Co KG ...

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin meldet, vertröstet die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2) seit Monaten Anleger und zahlt f ...

Widerrufsmöglichkeit bei Darlehensverträgen der DKB AG ...

München, 13.01.2016: Nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte sind Darlehensverträge bei der Deutsche Kreditbank AG (DKB AG) nicht selten widerrufbar. Die von der Deutsche Kreditbank AG in der Vergangenheit häufig verwandte Widerrufsb ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 263


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.