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Weihnachtsgeschenke aufbewahren: Wer haftet bei Gepäckbussen? / R+V-Infocenter: Bei bezahlten Angeboten sind in der Regel die Betreiber in der Pflicht

ID: 1298388


(ots) - Vollgepackt mit Einkaufstüten, aber die letzten
Geschenke fehlen noch: In vielen Städten können Weihnachtseinkäufer
ihre frisch erworbenen Schätze in Gepäckbussen oder anderen
Aufbewahrungsstationen abgeben und ohne "Ballast" weiterbummeln. Doch
was passiert, wenn jemand die nagelneuen Waren stiehlt oder
beschädigt? "Bei bezahlten Angeboten sind die Kunden meistens auf der
sicheren Seite, weil der Betreiber haftet. Allerdings kann er diese
Haftung teilweise einschränken", sagt Ferenc Földhazi,
Haftpflichtexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, sich
die Geschenkaufbewahrung vorher genau anzuschauen.

Wer seine Weihnachtseinkäufe beim Gepäckbus zur Aufbewahrung
abgibt, schließt einen sogenannten Verwahrungsvertrag mit dem
Betreiber ab. Inwieweit dieser im Schadenfall gerade stehen muss,
hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab - beispielsweise
davon, ob der Service etwas kostet oder nicht. Das bedeutet: Wenn die
Kunden für die Aufbewahrung bezahlen müssen, ist der Betreiber auch
in der Pflicht, wenn etwas passiert. Er kann jedoch die Haftung
zumindest teilweise einschränken, etwa indem er ein Schild mit dem
Hinweis "Keine Haftung" oder ähnliches gut sichtbar aufhängt.

Anders sieht es aus, wenn die Kunden ihre Einkäufe kostenlos
aufbewahren lassen können. "In diesem Fall haftet der Betreiber oft
erst für grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise wenn er die Tüten über
einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lässt, obwohl Fremde freien
Zugang haben", sagt R+V-Experte Földhazi. Weihnachtseinkäufer sollten
sich deshalb vor allem kostenlose Geschenkaufbewahrungen genau
anschauen und prüfen, ob Diebe unbemerkt an die Sachen gelangen
können.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Sehr wertvolle Einkäufe gehören grundsätzlich nicht in fremde




Hände.
- Wer die Einkaufstüren nicht mit sich herumtragen möchte, kann
die Waren auch in den Geschäften zurücklegen lassen und später
abholen.
- Auch Schließfächer an Bahnhöfen sind eine sichere Alternative.

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Datum: 10.12.2015 - 13:15 Uhr
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