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Arbeitsplätze wiegen schwerer als Wettbewerbsbedenken / Anhörung zur Ministererlaubnis

ID: 1289599


(ots) - In der öffentlichen Anhörung
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die
Unternehmensgruppe Tengelmann heute nochmals die Hintergründe und
Argumente für die beantragte Ministererlaubnis erläutert. "Der
Entschluss zum endgültigen Rückzug aus dem Supermarktgeschäft war für
meine Familie ein schwerer Schritt", sagt Karl-Erivan W. Haub,
Geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter der
Unternehmensgruppe Tengelmann. "Ab diesem Moment war mein oberstes
persönliches Ziel eine Gesamtabgabe des Unternehmens unter Erhaltung
der größtmöglichen Zahl von Arbeitsplätzen. Dies schulde ich vor
allem unserer Belegschaft, es ist aber auch gesamtwirtschaftlich für
alle von Vorteil und liegt im überragenden öffentlichen Interesse.
Bei einer Einzelverwertung dagegen wären bis zu 8.500 Jobs in
Gefahr."

Nachdem das Bundeskartellamt diese Abgabe der Kaiser''s und
Tengelmann-Lebensmittelmärkte im Frühjahr aufgrund wettbewerblicher
Bedenken untersagt hatte, stellte das Unternehmen gemeinsam mit dem
EDEKA-Verbund einen Antrag auf Ministererlaubnis. "Unser Einzelfall
ist ein typischer Fall für eine Ministererlaubnis: Betrachtet man das
Ganze als Waage, so liegt in der einen Waagschale das niedrige
Gewicht der angenommenen Wettbewerbsbeschränkung und in der anderen
das weit höhere Gewicht der gesamtwirtschaftlichen Vorteile und des
überragenden Interesses der Allgemeinheit", so Haub. Dies sind in
erster Linie die Erhaltung der Arbeitsplätze, aber auch die
Vermeidung von Abwicklungsverlusten, Steuerausfällen und Kosten aus
Arbeitslosigkeit, die sich negativ auf den Staatshaushalt auswirken
würden.

Besonderes Augenmerk legt Haub auf die Absicherung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle einer EDEKA-Übernahme. "Wir
werden fast 16.000 Arbeitsplätze an EDEKA übergeben, die auch nach




der Integration in den EDEKA-Verbund bestehen bleiben, da es sich um
keine Rationalisierungsfusion handelt." Für die Absicherung der
Mitarbeiterschaft wurden schon im Vorfeld umfangreiche Maßnahmen in
Form von freiwilligen Betriebsvereinbarungen vereinbart. "Die
Arbeitnehmerrechte von nahezu zwei Dritteln der Belegschaft sind
rechtlich bindend und umfassend gesichert, nur eine Vertriebsregion
war bedauerlicherweise bisher nicht gesprächsbereit. Aber auch hier
steht unser Angebot einer gleichwertigen Absicherung", so Haub
weiter. "Die Rechtssicherheit der geschlossenen
Betriebsvereinbarungen wurde uns von Prof. Däubler gerade noch einmal
vollumfänglich bestätigt. Es handelt sich also um eine konkrete und
greifbare Absicherung, die keiner laufenden Kontrolle bedarf."

Hypothetischen Gedankenspielen über alternative Übernahmeszenarien
erteilt Haub eine Absage. "Es ist allein über den vorliegenden
Vertrag zu entscheiden, einen anderen gibt es nicht. Denn es gibt
keinen kartellrechtlich unbedenklichen Alternativ-Erwerber."

Die Unternehmensgruppe Tengelmann ist ein international tätiges
Handelshaus, zu dem u. a. die Handelstöchter OBI, KiK, Kaiser''s
Tengelmann, baby-markt.de und Plus.de gehören. Ebenfalls zum Konzern
gehören die Immobiliengesellschaft TREI Real Estate sowie die
Beteiligungsgesellschaften Emil Capital Partners in den Vereinigten
Staaten und Tengelmann Ventures in Deutschland, die seit mehreren
Jahren in Start-up-Unternehmen investieren. Das Familienunternehmen
wurde 1867 in Mülheim an der Ruhr gegründet und wird derzeit in
fünfter Generation eigentümergeführt. Die Unternehmensgruppe
Tengelmann ist in 20 Ländern tätig und beschäftigt in über 4.100
Filialen mehr als 72.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem
Jahresnettoumsatz von 8,10 Mrd. Euro.



Pressekontakt:
Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG
Public Relations
Wissollstr. 5-43
45478 Mülheim an der Ruhr

Telefon: +49 (208) 5806 7603
Telefax: +49 (208) 5806 7605

mailto: public-relations(at)uz.tengelmann.de
website: http://www.tengelmann.de


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Datum: 16.11.2015 - 14:07 Uhr
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