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Das neue Elektrogesetz hilft dem Handel, nicht dem Verbraucher

ID: 1279746


(ots) - Deutsche Umwelthilfe hält Änderungen des ElektroG
für weitgehend wirkungslos - Das Gesetz hilft der Elektronikbranche,
weil es die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Geräten nicht
fördert

Morgen (24.10.2015) tritt das neue Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Aus Sicht der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren
Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht
geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu
steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten
Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent
erfasst.

"Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz
nicht verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur
zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 Quadratmetern
Elektrogeräte verkauft. Der Kunde müsste also mit einem Maßband in
den Laden. Zudem sind Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig
Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, komplett ausgenommen. In den
allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten weiterhin
nach Hause geschickt", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Die DUH fordert deshalb die gesamte Verkaufsfläche als
Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese
eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.

"Abfälle zu vermeiden ist das wichtigste Ziel", erklärt der
DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. "Doch auch dafür
gibt das neue Gesetz keinen Anreiz. Ein ökologisches Produktdesign,
wie etwa der einfache Austausch von Akkus durch den Verbraucher, ist
genauso wenig vorgeschrieben, wie der Zugang von geprüften
Reparaturbetrieben zu den Sammelstellen. Das Gesetz ist ein Geschenk




an die Elektronikbranche, die keine Wiederverwendung, sondern
allenfalls Recycling will."

Ungeklärt bleibt auch, in welcher Weise Händler die Verbraucher
über Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte
aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen Informationspflichten
in der Praxis gerne vernachlässigt, leistet die neue Regelung solchen
Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben
hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von
Informationsschildern.

Die ausführliche Kritik der DUH am neuen ElektroG finden Sie in
der Stellungnahme unter http://l.duh.de/p231015b



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer(at)duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 23.10.2015 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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