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Der EU-Führerschein, schwarze Schafe nutzen Unwissenheit aus

ID: 874747

Immer wieder werden von überraschten Verkehrsteilnehmern die
EU-Führerscheine eingezogen. Warum? Meist handelt es sich
dabei um EU-Führerschein die in Tschechien oder anderen EU-
Mitgliedsstaaten erworben wurden, weil die deutsche
Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen
wurden.

(IINews) - Immer wieder werden von überraschten Verkehrsteilnehmern
die EU-Führerscheine eingezogen. Warum? Meist handelt es
sich dabei um EU-Führerschein die in Tschechien oder anderen
EU-Mitgliedsstaaten erworben wurden, weil die deutsche
Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol am Steuer eingezogen
wurden.
Diese „Verkehrssünder“ sind oftmals jedoch auf Ihren
Führerschein angewiesen. Und genau daraus schlagen üble
Geschäftemacher Kapital! Man findet im Internet sowie in
einschlägigen Fachzeitschriften immer wieder Werbung im
Stile
von: „Machen Sie Ihren EU-Führerschein im Ausland, Sperrzeit
und MPU Verpflichtung , kein Problem, Führerschein in nur 2
Wochen, keine Anreise nötig So oder noch aggressiver wird
geworben. Dabei erfüllen solche Werbeversprechen eigentlich
schon fast den Tatbestand der arglistigen Täuschung!
Die EU-Richtlinien sagen eindeutig, dass man 185 Tage im
Land in dem man seinen Führerschein erwerben möchte
seinen Wohnsitz haben muss. Man muss dort gemeldet sein
und in Besitz der Bürgerkarte sowie der Geburtennummer
sein. Diese Daten sind später auch im EU-Führerschein zu
finden. Manche schwarzen Schafe versuchen diese absolut
bindende Regel der 185 Tage zu unterlaufen, in dem Sie sich
auf §28 Abs. 4 Nr.2.2 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
beziehen, die eine Ausnahme für Studenten vorsieht. Diese
Ausnahme beinhaltet übrigens nicht zwingend, dass die EU-
Fahrerlaubnis dann auch in Deutschland benutzt werden darf.
Diese zwielichtigen Anbieter verkaufen direkt noch einen
Doktortitel zum Führerschein. Die Promotionsurkunde soll als
Nachweis des Studiums im Ausland dienen.
Andere Agenturen versuchen den Führerscheinkurs selbst als
Weiterbildungsmaßnahme geltend zu machen. Jedoch war der
potentielle EU-Führerscheininhaber noch nicht einmal in
Tschechien gemeldet, geschweige denn vor Ort gewesen. Er




erhält im besten Fall einen EU-Führerschein, der weder
Geburtennummer noch Adresse trägt und damit schlicht und
ergreifend ungültig ist.
Andere Anbieter scheren sich nicht um die Sperrzeit, die MPU
Verpflichtung und die 185 Tage Regel. Manchmal darf man
sogar zur Prüfung in Tschechien. Wird der Aspirant dann sogar
doch einmal gemeldet, ist die Meldeadresse oft eine
Industriebrache oder ein Acker, so dass auch hier eine
Überprüfung negativ ausfällt! Auch diese Führerscheine sind
ungültig.
Die richtigen Betrüger hingegen gehen ganz schamlos vor. Sie
versprechen das Blaue vom Himmel. Dann wird Vorkasse
genommen. Es gibt nur eine Handynummer, keine Adresse
und nichts rechtskräftiges, oftmals erhält man noch nicht
einmal eine Quittung. Dafür kann es dann durchaus sein,
dass man weder sein Geld noch einen EU-Führerschein sieht.
Falls man doch ein Papier in die Hände bekommt, wird es mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gültig sein!
Das Risiko trägt der deutsche Führerscheinaspirant übrigens
ganz allein. Denn vor dem Gesetz hat der Verkehrsteilnehmer
sich selber davon zu überzeugen, dass seine Fahrerlaubnis
der deutschen und EU-Rechtsprechung genügt. Schnell bewegt
man sich im Bereich eines Straftatbestandes oder einer
schweren Ordnungswidrigkeit. Es drohen hier hohe Geldstrafen
oder sogar Gefängnis!
Dabei sind die Fakten so einfach wie unumstößlich: wer mit
einer im Ausland erworbenen EU-Fahrerlaubnis am deutschen
Straßenverkehr teilnehmen möchte muss 185 Tage im Land,
bei einer Wohnadresse, gemeldet sein. Auch die verhängte
Sperrfrist muss eingehalten werden. Weiter empfiehlt es sich,
eine MPU abzulegen. Und zwar wirklich vor einem Gutachter.
Zu diesem Zweck muss man mindestens 3 mal anreisen.
Beim ersten Mal meldet man sich an und beantragt alle
notwendigen Papiere. Bei der zweiten Anreise wird die
Bürgerkarte abgeholt und beim dritten Male dann legt man
seine MPU und seine Führerscheinprüfung ab. Ausgestellt und
ausgehändigt werden darf das Papier dann jedoch erst nach
Ablauf der Sperrfrist und der 185 Tage. Nur auf diesem Wege
erworbene EU-Führerscheine sind in Deutschland gültig, legal
und rechtssicher!
Wenige Dienstleister wie die Tarabas 68 ( http://www.eu-
dienstleister.de ) bemühen sich um die Einhaltung der
gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien. Oftmals wird Inhaber
Rolf Herbrechtsmeier sogar gebeten für seriöse
Fernsehsendungen über Sinn und Unfug im Bereich der EU-
Führerscheine zu berichten.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir sorgen dafür, dass sie einen rechtsgültigen EU Führerscheins
oder einer EU Fahrerlaubnis erhalten können. In Kooperation mit
Fahrschulen in Tschechien, mit denen wir schon seit Jahren
zusammen arbeiten, sorgen wir dafür, dass sie LEGAL eine EU-
Führerschein erwerben können.
Qualität, die Zufriedenheit und Rechtssicherheit für unsere
Kunden ist unsere Profession!
Profitieren sie von unseren Erfahrungen und guten Kontakten in
der Tschechischen Republik, denn wir sind von Anfang an dabei
und garantieren für den seriösen, problemlosen und legalen
Erwerb des EU Führerscheins



Leseranfragen:

AnRo24Media
Rolf Herbrechtsmeier
Vysluni 141
43001 Chomutov
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 52 3 1 - 30 11 444
Telefax: +49 (0) 5 32 12 – 136 29 67



PresseKontakt / Agentur:

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Frank Varoquier
Friedrichstr.4
42105 Wuppertal
fvaroquier2000(at)yahoo.de
http://www.textingforyou.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Meinungsmache der Medien gegen den EU-Führerschein Ist die deutsche MPU noch sicher?
Bereitgestellt von Benutzer: fvario
Datum: 21.05.2013 - 08:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 874747
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FrankVaroquier
Stadt:

Wuppertal


Telefon: 0202 2727104

Kategorie:

Führerschein & Zulassung


Meldungsart: PresseMitteilung
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"Der EU-Führerschein, schwarze Schafe nutzen Unwissenheit aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

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