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Sturmschäden an Haus und Auto - Ab wann Versicherungen zahlen

ID: 556776

(IINews) - Von schweren Stürmen geht auch in Deutschland eine ernst zu nehmende Gefahr aus. In den meisten Fällen bleibt es glücklicherweise bei Schäden am Eigentum. Doch gerade, wenn die Versicherung nicht zahlt, kann das sehr ärgerlich werden. Das Internetportal www.geld.de informiert über geeignete Gebäude- und Kfz-Versicherungen.

Orkan „Ulli“ und Sturmtief „Andrea“ jagten den Deutschen einen gehörigen Schrecken ein. In Norddeutschland waren die Schäden am größten. Entwurzelte Bäume führten zu tragischen Unfällen und viele Hausbesitzer klagen über abgedeckte Dächer oder beschädigte Schornsteine. In letzteren Fällen ist eine Gebäudeversicherung ( http://www.geld.de/gebaeudeversicherung.html )unverzichtbar.

Leider zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht immer. Wer einen Schaden geltend machen will, muss das Vorkommen einer in der Police festgelegten Windstärke nachweisen. In der Regel leisten die Versicherer ab Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. In dem Fall fegt der Wind mit ca. 62 bis 74 km/h um die Häuser.

Bei Sturmtief „Ulli“ brauchen sich betroffene Hausbesitzer wahrscheinlich keine Sorgen machen. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlichte Werte von 85 bis 100 km/h. „Andrea“ ist anscheinend noch zorniger. Hier warnte der Deutsche Wetterdienst schon im Voraus mit Windgeschwindigkeiten von über 120 km/h (mit Spitzenwerten bis zu 140 km/h). Dies entspricht Windstärke 12 und mehr auf der Beaufort-Skala.

Bei Sturmschäden am Auto ist eine Kaskoversicherung hilfreich. Die Teilkasko kommt bei Schäden durch Hagel, Wildunfall und Sturmschäden auf, allerdings gilt auch hier oft eine Mindestwindstärke von meist 8. Wer jedoch die Kontrolle über den Wagen verliert und bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen bereits liegenden Baum prallt, sollte eine Vollkasko abgeschlossen haben.

Wichtige Informationen:
http://blog.geld.de/kfz-versicherung/nach-ulli-und-andrea-kommt-die-versicherung/337492.html



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Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel.: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Unister1
Datum: 19.01.2012 - 09:23 Uhr
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