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Beglaubigte Übersetzungen

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Vor allem für Dokumente, die Verwendung in einem behördlichen Verfahren finden sollen, kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Dies betrifft beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse oder auch Führerscheine.

(IINews) - Die gesetzlichen Grundlagen und damit die Voraussetzungen für beglaubigte Übersetzungen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Generell gilt jedoch, dass vom jeweils befugten Übersetzer ein bestimmter Vermerk, der die genaue Übereinstimmung mit dem Original bestätigt, anzubringen ist.

Meistens wird die beglaubigte Übersetzung in einer bestimmten Form mit dem Originaldokument oder einer beglaubigten Kopie desselben verbunden.

In Österreich beispielsweise bestimmt § 190 Abs 1 Satz 1 Außerstreitgesetz für beglaubigte Übersetzungen folgendes: „Die genaue Übereinstimmung einer Übersetzung mit dem Original ist von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetsch unter Beifügung des Datums der Übersetzung, der Unterschrift und des Siegels des Dolmetsches (§§ 14, 8 Abs. 5 SDG) zu beglaubigen.“ Die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen werden in Österreich in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragen, die Voraussetzungen für die Eintragung sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geregelt.

Für die Wahl des geeigneten Übersetzers ist eine genaue Recherche sinnvoll, es gibt dazu eigene Verzeichnisse, die die Übersetzer der jeweiligen Region auflisten, ebenso kann den Homepages von vielen Übersetzungsbüros neben den angebotenen Sprachen oft auch das jeweilige Fachgebiet bzw der Fachschwerpunkt entnommen werden. Je nach Originaltext und Zweck des Dokuments sind dabei unterschiedliche Schwerpunkte wie zum Beispiel medizinischer oder rechtlicher Fachbereich relevant. Aufgrund der bei der beglaubigten Übersetzung besonders wichtigen möglichst wortgetreuen Übereinstimmung mit dem Original, sind Fachsprachenkenntnisse und ein grundsätzliches Verständnis des Übersetzers für das jeweilige Spezialgebiet von großer Wichtigkeit. Viele Übersetzungsbüros bieten die Möglichkeit, die Dokumente für beglaubigte Übersetzungen auf deren Homepage hochzuladen, die Einholung eines Angebotes, die auch oft mittels Kurzbeschreibung, Angabe der Sprache und der Dringlichkeit per e-mail ist meistens ebenfalls möglich.



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Bereitgestellt von Benutzer: yung
Datum: 03.01.2012 - 15:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 548167
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Meldungsart: Fachartikel
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.01.2012

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