Rettungsaktionen bei Staatsinsolvenz - Mithaftung privater Gläubiger
(IINews) - Seit dem Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise sind nicht nur private Unternehmen, sondern auch Staaten in finanzielle Notlagen geraten. Nach Griechenland haben inzwischen Irland, Portugal und Spanien zum Teil massive Probleme. In der Europäischen Union wurde kürzlich darüber verhandelt, wie stark Privatgläubiger im Falle einer Staatspleite in Mithaftung genommen werden sollen. Das Börsenportal boersennews.de berichtet über die aktuellen Entwicklungen.
Die deutsche Regierung hatte auf einem Automatismus bestanden, der private Gläubiger bei Rettungsaktionen für Staaten stärker beteiligen sollte. Mit dieser Forderung konnte sich die deutsche Regierung in der Europäischen Union jedoch nicht durchsetzen. Die aktuelle Entscheidung gegen eine Regelung, wie sie die Bundesregierung gefordert hatte, ließ die Aktien (http://www.boersennews.de/markt/aktien) einiger privater Anleihegläubiger – beispielsweise der Münchener Rück, der Allianz und der Deutschen Bank – ansteigen. Darüber hinaus erholten sich die Anleihen von angeschlagenen Staaten wie Irland und Portugal.
Wenn sich künftig eine Staatspleite abzeichnet, sollen Investoren zuerst über einen Forderungsverzicht abstimmen. Erst wenn sich die Lage des betroffenen Staates weiter verschlechtert und die Insolvenz droht, sollen Privatgläubiger in Mithaftung genommen werden. Durch diese Neuregelung sollen vor allem die Steuerzahler entlastet werden. Die Neuerungen gelten für Bonds, die ab 2013 begeben werden. Ältere Anleihen betreffen die verschärften Regelungen noch nicht.
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Datum: 07.12.2010 - 08:29 Uhr
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