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UDI Energie Festzins III, VI und VII – Nachrangdarlehen in Gefahr

ID: 1901675

BaFin ordnet Abwicklung weiterer UDI-Gesellschaften an – Schadenersatzansprüche der Anleger


(IINews) - München, 17.05.2021. Für Anleger von UDI-Nachrangdarlehen gibt es beunruhigende Nachrichten. Nachdem die Gesellschaft UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG bereits Ende April Insolvenz angemeldet hat, hat die BaFin die Abwicklung zweier weiterer UDI-Gesellschaften mit Bescheid vom 10. Mai 2021 aufgegeben.

Betroffen von dem Abwicklungsbescheid der BaFin sind jetzt die Gesellschaften UDI Energie Festzins III und UDI Energie Festzins VII.

Nach Angaben der Finanzdienstleistungsaufsicht hat sie die Abwicklung angeordnet, weil die betroffenen UDI-Gesellschaften auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen haben und damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis des BaFin betrieben haben. Damit liegt ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vor. Die Gesellschaften müssen nun die angenommenen Gelder an die Anleger unverzüglich und vollständig zurückzahlen.

Vor einigen Wochen hatte die BaFin auch die Abwicklung der UDI Energie Festzins VI angeordnet. Da die Gesellschaft die Gelder offensichtlich nicht zurückzahlen konnte, hat sie am 29. April 2021 Insolvenz angemeldet. „Ein ähnliches Szenario droht nun auch für die Gesellschaften UDI Energie Festzins III und VII. Anleger müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Für die Anleger der UDI-Nachrangdarlehen gibt es immerhin auch einen kleinen Lichtblick. Die BaFin dürfte die vereinbarte Nachrangklausel als unwirksam erachten. „Das hat positive Auswirkungen im Fall einer Insolvenz. Die Forderungen der Anleger aus Nachrangdarlehen sind im Normalfall nachranging. Das bedeutet, dass zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden und die Anleger leer ausgehen könnten. Ist die Nachrangigkeit jedoch nicht wirksam vereinbart worden, sind die Forderungen der Anleger erstrangig und werden gleichrangig mit den Forderungen der übrigen Gläubiger behandelt“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.





Zudem werden Anleger verschiedener UDI-Nachrangdarlehen derzeit offenbar angeschrieben und aufgefordert, einem Schuldenschnitt zuzustimmen. Damit würden die Anleger auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten. In diesem Zusammenhang hat die BaFin mit der Abwicklungsanordnung noch einen Hinweis veröffentlicht. Dabei empfiehlt sie den Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor sie diesem Angebot zustimmen. „So ein Schritt der BaFin ist selten. Offenbar steht sie dem Angebot sehr skeptisch gegenüber“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Lage für die Anleger ist ernst und sie müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Ein Ausweg aus dieser Misere kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sein. Diese können gegen die Anlagevermittler und Anlageberater bestehen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Nachrangdarlehen aufgeklärt haben. Ansprüche kommen aber auch gegen die Verantwortlichen der UDI-Gesellschaften wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Betracht.

CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in UDI-Nachrangdarlehen investiert haben.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 17.05.2021 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
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München


Telefon: 08955299950

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