Keine Ausgleichszahlung bei Pilotenstreik
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(LifePR) - sen die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen befreit sein kann. Die Befreiung komme aber nur in Betracht, wenn die Fluggesellschaft ?alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habe?. ARAG Experten verweisen insoweit auf den Schlussantrag in dem Verfahren vor dem EuGH (Az.: C28/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des EuGH .
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Datum: 24.03.2021 - 09:42 Uhr
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24.03.2021 (lifePR) - Die Annullierung oder deutliche Verspätung eines Fluges aufgrund eines Piloten
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