Volle Mietzahlung trotz Lockdowns
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(LifePR) - lokal im Corona-Lockdown für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Hierfür müssen besondere Einzelfallumstände vorliegen, die zu einer Unzumutbarkeit der Mietzahlung führen, entschied nach Auskuft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 7 U 109/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Karslruhe .
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Datum: 03.03.2021 - 12:10 Uhr
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