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Uranium Energy Corp Chairman und ehemaliger Energieminister der Vereinigten Staaten Spencer Abraham spricht auf der virtuellen BMO Global Metals and Mining Conference

ID: 1885404


(PresseBox) - Uranium Energy Corp (NYSE American: UEC; "UEC" oder das "Unternehmen" - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/uranium-energy-corp/) freut sich bekannt zu geben, dass Spencer Abraham, UECs Chairman und ehemaliger Energieminister der Vereinigten Staaten, morgen, am 3. März 2021, in einem virtuellen Kamingespräch auf der BMO Global Metals and Mining Conference sprechen wird.

Interessierte Investoren können das Live-Kamingespräch von Spencer Abraham um 5:45 PM EST über den folgenden Registrierungslink aufrufen: bmo.qumucloud.com/view/2021-gmm-uraniumenergycorporation

Eine Aufzeichnung der Sitzung wird nach der Konferenz auf der BMO-Konferenz-Web-App zur Verfügung gestellt und ist für registrierte Teilnehmer zugänglich.

Über Uranium Energy Corp

Uranium Energy Corp ist ein in den USA ansässiges Uranbergbau- und Explorationsunternehmen. In Südtexas sind die Hub-and-Spoke-Aktivitäten des Unternehmens durch die vollständig lizenzierte Hobson-Aufbereitungsanlage verankert, die das Zentrum der ISR-Projekte Palangana, Burke Hollow und Goliad bildet. In Wyoming kontrolliert UEC das Reno Creek Projekt, welches das größte genehmigte ISR-Uranprojekt in den USA ist. Zusätzlich kontrolliert das Unternehmen eine Reihe von Uranprojekten in Arizona, New Mexico und Paraguay, ein Uran/Vanadium-Projekt in Colorado und ein großes, hochgradiges Ferrotitan-Projekt in Paraguay. Die Betriebe des Unternehmens werden von Fachleuten geleitet, die in ihrer Branche ein anerkanntes Profil für herausragende Leistungen haben, ein Profil, das auf jahrzehntelanger praktischer Erfahrung in den wichtigsten Facetten der Uranexploration, -erschließung und -förderung beruht.

Safe Harbor-Erklärung

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Fakten stellen die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen "zukunftsgerichtete Aussagen" dar, wie dieser Begriff in den geltenden Gesetzen der USA und Kanadas verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht bestimmbaren Beträgen und Annahmen des Managements beruhen. Alle anderen Aussagen, die Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Annahmen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder Diskussionen darüber beinhalten (häufig, aber nicht immer, unter Verwendung von Wörtern oder Formulierungen wie "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet", "erwartet" oder "erwartet nicht", "plant", "schätzt" oder "beabsichtigt" oder die Angabe, dass bestimmte Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse "ergriffen werden können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden") sind keine Aussagen über historische Fakten und sollten als "zukunftsgerichtete Aussagen" betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu diesen Risiken und anderen Faktoren zählen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Explorationsaktivitäten, Abweichungen bei den zugrundeliegenden Annahmen, die mit der Schätzung oder Realisierung von Mineralressourcen verbunden sind, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die daraus resultierende Verwässerung, die durch die Beschaffung von Kapital durch den Verkauf von Aktien verursacht wird, Unfälle, Arbeitskonflikte und andere Risiken der Bergbauindustrie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jene, die mit der Umwelt verbunden sind, Verzögerungen bei der Erlangung von behördlichen Genehmigungen, Erlaubnissen oder Finanzierungen oder bei der Fertigstellung von Erschließungs- oder Bauaktivitäten, Rechtsstreitigkeiten oder Anspruchseinschränkungen beim Versicherungsschutz. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben wurden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt eintreten. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von denen abweichen können, die in solchen Aussagen erwartet werden. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf die in dieser Pressemitteilung und in allen Dokumenten, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen verlassen.






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Datum: 02.03.2021 - 15:03 Uhr
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