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„Viel Strom und wenig Licht“ bei Hamburgs Justiz?

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Es ist mittlerweile bekannt geworden, dass Mitarbeiter und Richter des schlechtesten Gerichtes der Stadt Hamburg, dem Amtsgerichtes Hamburg St. Georg, wiederholt Verfahrensakten und –Vorgänge, sowie Dokumente NICHT an Verfahrensbeteiligte übermitteln. In allen bekannten Fällen geschah dies stets zu Lasten der meist schwächeren Partei.


(IINews) - Es ist mittlerweile bekannt geworden, dass Mitarbeiter und Richter des schlechtesten Gerichtes der Stadt Hamburg, dem Amtsgerichtes Hamburg St. Georg, wiederholt Verfahrensakten und –Vorgänge, sowie Dokumente NICHT an Verfahrensbeteiligte übermitteln. In allen bekannten Fällen geschah dies stets zu Lasten der meist schwächeren Partei. Wird an diesem Amtsgericht durch Justizbedienstete vorsätzlich Recht gebrochen um Interessen anderer Verfahrensbeteiligter zu bevorzugen?
Ein betroffenes Opfer dieser auffälligen Verfahrensführung schildert: „Seit 2015, in unterschiedlichsten Verfahren, wurden mir mind. 4 mal Akten, Akteninhalte und Dokumente innerhalb der Verfahren vorenthalten, mit der Folge, dass mir die Gelegenheit zur Erwiderung genommen wurde. Und mir sind nur diese 4 Mal tatsächlich bekannt geworden. Wer weiß, was ich noch, nicht rechtzeitig zu Gesicht bekommen habe.“ In jedem Verfahren geschah dies an diesem Amtsgericht zu Lasten der betroffenen Partei.
Wie hoch die Dunkelziffer der (versuchten) Prozessbeeinflussung durch solch ein Verhalten an diesem Amtsgericht sein kann, ist angesichts der scheinbar jahrelangen Praxis nicht mehr zu ermessen. Verantwortlicher Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter dort, ist seit 2009 Hans-Dietrich Rzadtki als Präsident des Amtsgerichtes, der 2003 als erster Direktor dieses Amtsgericht ins Leben rief.
In zweien, dieser mutmaßlich strafrechtlich relevanten Vorfälle ermittelt inzwischen die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen ihre Justizkollegen.
Inwieweit die Hamburger Staatsanwaltschaft gleiches Recht für alle gelten lässt, oder sich aufgrund des bekannten Korpsgeistes unter Juristen innerhalb der Justiz, wie ihre Richterkollegen scheinbar, auf „eine Seite“ schlägt, bleibt abzuwarten.
Die neue Justizsenatorin, Frau Anna Gallina (die Grünen), die wegen des mutmaßlich strafrechtlich relevanten Verhaltens ihres Ex-Freundes im Visier der Öffentlichkeit und Justiz ist, hat als Dienstvorgesetzte Weisungsbefugnis gegenüber der Staatsanwaltschaft. Insofern hätte sie Gründe, ggfs. bestimmte „Kompromisse“ einzugehen.




Genau diese Weisungsbefugnis ist es, warum Deutschland keine Europäischen Haftbefehle ausstellen darf, im Gegensatz z.B. zu Litauen. Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) misstraut in dieser Hinsicht, wie viele Bürgerinnen und Bürger, der deutschen Justiz.
2018 berichtete der SPIEGEL, dass laut Transparency International Deutschland ein Korruptionsproblem hat. „Deutschland tue zu wenig im Kampf gegen Korruption im öffentlichen Sektor.“ „Handlungsbedarf bestehe besonders beim Thema Lobbyismus.“ Wird dort ausgeführt.
Zumindest am Amtsgericht Hamburg St. Georg scheint diese Botschaft noch nicht angekommen zu sein. Vielleicht werden den Verantwortlichen diese Erkenntnisse auch vorenthalten.


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Datum: 22.01.2021 - 18:50 Uhr
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