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Beim Mitarbeiter­datenschutz auf Nummer sicher: Ein Überblick zu aktuellen Fragen

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Wer darf wie und wann Mitarbeiterdaten verarbeiten? Wann handelt es sich um Datenverarbeitungen zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses? Welche Datenverarbeitungen sind im Rahmen der Corona-Pandemie zulässig?


(IINews) - Mit der Stärkung des Datenschutzrechts innerhalb der EU mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat speziell auch der Mitarbeiterdatenschutz an Bedeutung gewonnen. Viele verschiedene Einzelfragen werden rechtlich anhand unterschiedlicher Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen geregelt. Ein zentrales Gesetz für den Mitarbeiterdatenschutz ist zwar angedacht, allerdings bis auf Weiteres nicht zu erwarten. Daher sind vor allem die allgemeinen Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) maßgeblich. Deren zentrale Vorgaben sind Gegenstand dieses Beitrags.

Was Unternehmen bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten beachten müssen, erfahren Sie auf unserer Website: https://bit.ly/39ROIrs




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Die ISiCO Datenschutz GmbH ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen für IT- Sicherheit, Datenschutz und Datenschutz-Compliance. Wir beraten unsere Kunden bei der Umsetzung der nationalen, europäischen und internationalen Datenschutzbestimmungen im Unternehmen und der Implementierung von IT-, Sicherheits- und Compliance-Systemen. Mit unseren Dienstleistungen verschaffen wir unseren Kunden Rechtskonformität im Datenschutz und der IT-Sicherheit, minimale Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, Transparenz in Datenflüssen sowie Wettbewerbsvorteile durch stärkeres Vertrauen. Für die ISiCO arbeiten Rechtsanwälte und IT-Fachberater in interdisziplinären Teams zusammen.



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Datum: 20.01.2021 - 10:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Vanessa Costanzo
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Berlin


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