Nebenkosten: Einsicht in Rechnungen und Zahlungsbelege
ID: 1873144
(LifePR) - es Mieters Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Dazu gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege. Denn nur so können Mieter die Rechnungen prüfen (Az.: VIII ZR 118/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 13.01.2021 - 11:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1873144
Anzahl Zeichen: 515
Kontakt-Informationen:
Stadt:
13.01.2021 (lifePR) - Vermieter sind nach Auskunft der ARAG Experten beim Stellen ihrer Forderungen
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 46 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nebenkosten: Einsicht in Rechnungen und Zahlungsbelege"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).