Zu kleiner Raum während Pandemie
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(LifePR) - en der Corona-Hygienevorschriften ein ausreichend großer Raum zur Verfügung gestellt werden. Ein 13 Quadratmeter großer Kellerraum, der mit zahlreichen, nicht beschrifteten Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellt ist, ist nach Auskunft der ARAG Experten unzumutbar (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 21 W 137/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt am Main .
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Datum: 16.12.2020 - 11:51 Uhr
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16.12.2020 (lifePR) - Wenn Gesellschafter gemeinsam mit Bevollmächtigten Einblick in Handelsbücher u
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