Haftung des Halters bei brennendem Fahrzeug
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(LifePR) - gestelltes Fahrzeug Ursache eines Brandes ist. Dabei ist es laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach Auskunft der ARAG Experten unerheblich, ob das Kfz zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch fahrbereit ist (Az.: VI ZR 319/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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Datum: 16.12.2020 - 11:52 Uhr
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16.12.2020 (lifePR) - Der Halter haftet
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