InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Schadenrückkauf und Autoversicherungen

ID: 1865785

Mit wenig viel erreichen. Meist geht es um Tausender - Frist bei höheren Kosten oft noch nicht abgelaufen


(LifePR) - nn, wenn im laufenden Jahr ein selbstverschuldeter Schaden zu beklagen war. Folge: In der Kfz-Schadenfreiheitsklasse wird man zurückgestuft und die Kfz-Prämien steigen in den Folgejahren.
Es besteht jedoch eine Möglichkeit dies zu vermeiden und seine Beiträge wieder auf das ursprüngliche Niveau zu senken, wenn man den bereits regulierten Schaden der Versicherung erstattet. "In der Regel informieren die Kfz-Versicherer bei Schadenshöhen von 500 bis 1.000 Euro automatisch ihre Kunden über die Höhe der geleisteten Schadenszahlungen", sagt Sabine Mayer-Paris, Vorsitzende des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Bei diesen Schadenshöhen ist eine Rückzahlung fast immer sinnvoll, weil die Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse in den Folgejahren meistens viel mehr kostet. Aber auch bei Schadenshöhen von 1.000 bis zu 1.500 Euro sollte man die Rückzahlung ernsthaft prüfen."
Allerdings benachrichtigen längst nicht alle Versicherer von selbst bei Schäden über 500 Euro. Deshalb raten Versicherungskaufleute: Wer bisher noch keine Mitteilung erhalten hat, sollte diese Information jetzt bei seinem Versicherer anfordern, falls eine Schadensregulierung in diesem Jahr stattfand. Dann erst wird die Sechsmonatsfrist zur Rückzahlung in Gang gesetzt und Kunden haben genügend Zeit, um die alternative Selbstzahlung in Ruhe mit Ihrem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter vor Ort zu prüfen. So kann mit relativ wenig Aufwand viel erreicht werden.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Wer seine Kfz-Versicherung noch länger kündigen darf / Das Sonderkündigungsrecht
in Bergisch Gladbach und Umgebung&Wir kaufen Altmetalle zum Tageshöchstpreis
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 05.12.2020 - 14:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1865785
Anzahl Zeichen: 1659

Kontakt-Informationen:
Stadt:

5.12.2020 (lifePR) - In diesen Tagen verschicken die Kfz-Versicherungen ihre Mitteilungen über die H



Kategorie:

Automobilindustrie



Dieser Fachartikel wurde bisher 72 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Schadenrückkauf und Autoversicherungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BVK e.V. Bezirksverband Stuttgart c/o Sabine Mayer-Paris (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Versicherungen bei Frost und Schnee ...

ster Linie der Hauseigentümer für mögliche Sach- oder Personenschäden, sofern er seine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt hat", erläutert Sabine Mayer-Paris, Vorsitzende des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicheru ...

Corona-Schutzimpfungen ...

erzeugte Immunität gegen das SARS-Cov-2 Virus ein normales Leben möglich machen kann. Doch können bei Impfungen - wie bei allen medizinischen Behandlungen - auch gesundheitliche Komplikationen entstehen. Für manch einen Impf-Skeptiker ist dies ei ...

Im Alter hört das Planen nicht auf ...

e Existenz abzusichern, so ist diese im Rentenalter unnötig. Mit dem Eintritt ins Rentenalter sollten daher auch Senioren ihren Versicherungsbestand einer Überprüfung unterziehen und sich fragen: Welche Versicherung ist noch nötig? Welche Risiken ...

Alle Meldungen von BVK e.V. Bezirksverband Stuttgart c/o Sabine Mayer-Paris



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 2
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 108


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.