Hinzuziehung des Ausweisfotos erlaubt
ID: 1862996
(LifePR) - ifePR) - Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt der Bußgeldstelle auf Aufforderung ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zur Fahreridentifizierung übersenden. Dies stehe insbesondere im Einklang mit den Regelungen des Pass- beziehungsweise Personalausweisgesetzes. Dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz .
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 25.11.2020 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1862996
Anzahl Zeichen: 687
Kontakt-Informationen:
Stadt:
25.11.2020 (lifePR) - Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit darf das Einwohnermeldeamt der
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 54 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hinzuziehung des Ausweisfotos erlaubt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).