InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Neues Infektionsschutzgesetz: Kanzlei Mingers. bereitet Verfassungsklage vor!

ID: 1862287

(LifePR) - ntschädigungsleistungen im Fall von Betriebsschließungen oder drastischen Einschränkungen mehr in das neue Gesetz aufgenommen wurden.
Diese neue Regelung lässt sich mit einer Zwangsenteignung der betroffenen Betriebe vergleichen. ?Es ist höchst zweifelhaft, dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält?, urteilt Rechtsanwalt Markus Mingers. (www.mingers.law)
Missverständnisse, Unklarheiten und Fehler in Abschnitten des Gesetzestextes
Im neuen Infektionsschutzgesetz werden Unklarheiten sehr deutlich: Es fehlt an detaillierten Definitionen der beschlossenen Maßnahmen.
Markus Mingers (www.mingers.law) erläutert: ?Die vorgesehenen Ausgangs- und Reisebeschränkungen werden nicht eindeutig definiert oder durch spezielle Tatbestandsvoraussetzungen begrenzt.?
Außerdem merkt die Kanzlei Mingers. (www.mingers.law) an: ?Die Gesetzgebungskompetenz des Infektionsschutzgesetzes steht zwar dem Bund zu, jedoch sind die Länder für die Ausführung zuständig. Bei diesen einheitlichen und schwerwiegenden Maßnahmen kommt es somit ebenso zu einem Eingriff in die Vollzugskompetenzen der Länder?.
?Insgesamt bedarf es somit einer sorgfältigeren Ausarbeitung des neuen Gesetzes?, führt Markus Mingers (www.mingers.law) an.
DEHOGA reicht ebenfalls Klage ein
Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband - kurz DEHOGA Bundesverband - kündigte ebenso eine Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz an. Der Verband wird zwei betroffene Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstützen.
Auch die Kanzlei Mingers. (www.mingers.law) bereitet bereits Alles für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. ?Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen?, so Markus Mingers. (www.mingers.law)





Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei dieser handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, speziell auf Verbraucherdarlehen und den Widerruf von Autokrediten. Auch im Abgasskandal konnte die Kanzlei bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei dieser handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, speziell auf Verbraucherdarlehen und den Widerruf von Autokrediten. Auch im Abgasskandal konnte die Kanzlei bereits hunderte positive Urteile erstreiten.



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.11.2020 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1862287
Anzahl Zeichen: 2518

Kontakt-Informationen:
Stadt:

2020 (lifePR) - Am vergangenen Mittwoch hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem neuen Infektio



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 19 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neues Infektionsschutzgesetz: Kanzlei Mingers. bereitet Verfassungsklage vor!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 2
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 114


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.