Keine Sanierung vor Schlüsselübergabe
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(LifePR) - üsselübergabe Sanierungsarbeiten in der Mietwohnung durchzuführen. Tut er dies dennoch, kann der Mieter die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung und die Einräumung des Besitzes mittels einstweiliger Verfügung erwirken. Dies hat laut ARAG das Amtsgericht Köln entschieden (AZ: 222 C 84/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Köln .
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Datum: 11.11.2020 - 11:10 Uhr
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11.11.2020 (lifePR) - Ein Vermieter ist nicht dazu berechtigt
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