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"Sprachlosigkeit? Kein Hindernis fuer uns!"

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Aktionsplan"Inklusion leben" fördert das Projekt der Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH mit 36.000 Euro


(IINews) - Igor Resler und Bernd Oberdorfer können aufgrund ihrer Behinderung nicht sprechen. In ihrem Workshop "Sprachlosigkeit? Kein Hindernis für uns!" berichteten sie über ihren persönlichen Alltag: Als Experten in eigener Sache zeigen sie beispielsweise Schülerinnen und Schülern, wie sie mithilfe von Tablets kommunizieren. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann übergab der GWW - Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH für das Projekt einen Scheck über 36.000 Euro vom Aktionsplan "Inklusion leben" der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und ihrer Diakonie.



Gespannt erwarten Igor Resler und Bernd Oberdorfer ihren Gast, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Sie möchten ihm ihr Projekt vorstellen, bei dem sie als Referenten in Kindergärten, Schulklassen und bei Konfirmandengruppen auftreten. Wegen Corona konnten sie in den vergangenen Monaten leider keine Veranstaltungen durchführen. Daher zeigen die beiden Rollstuhlfahrer Filmausschnitte und berichten über ihre Referententätigkeit. Vor ihnen ist an einer Halterung eine Art Tablet befestigt. "Das ist mein Talker", erklärt Igor Resler. "Durch ihn kann ich sagen, was ich möchte, was ich brauche und mit Leuten sprechen." Der 30-jährige steuert das Gerät mit den Knien. Unter einem kleinen Tisch befinden sich zwei große Taster. Mit den Knien kann er auf diese drücken und so den Cursor auf dem Bildschirm bewegen, vorgefertigte Sätze auswählen oder über die Auswahl einzelner Buchstaben eigene Sätze formulieren. Der Talker liest diese Sätze dann vor. Bernd Oberdorfer hat sich schon immer gerne in Diskussionen eingemischt. In der Vergangenheit war das nicht ganz einfach, da er über das Morse Alphabet kommunizierte. Anhand der Augenbewegung konnte sein Gegenüber die einzelnen Buchstaben zu Wörtern zusammensetzen und Inhalte erfassen. Heute hilft ihm sein digitales Sprachgerät, welches er durch Kopfbewegungen steuern kann. Gemeinsam gehen die beiden in Schulklassen und Konfirmandengruppen und geben dabei den jungen Menschen einen Einblick in ihr Leben und lassen diese selbst über die Sprachsoftware mit Talker und Tablets miteinander kommunizieren. Dadurch erfahren die Kinder und Jugendlichen einerseits, dass auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf selbstbestimmt leben und mitsprechen möchten, andererseits, dass die zu überwindenden Hindernisse weiterhin ein hohes Hemmnis darstellt.







Wenn Oberdorfer und Resler gerade nicht als Referenten unterwegs sind, sind sie in den Förder- und Betreuungsbereichen der GWW in Calw und Sindelfingen beschäftigt. Aber an ihren Äußerungen wird schnell klar, dass ihr Herz sehr an ihrer Referententätigkeit hängt.



Oberkirchenrat Kaufmann zeigt sich beeindruckt von der neu erschlossenen Referententätigkeit, die das Projekt den beiden ermöglicht. "Es ist toll, dass die beiden Referenten sich den direkten Fragen junger Menschen stellen. Je jünger die Menschen sind, die positive Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung machen, desto normaler wird deren Umgang miteinander. Anschließend erzählen die Kinder ihren Eltern von der Begegnung", ist der Oberkirchenrat überzeugt. "Durch solche Projekte erreichen wir viele Menschen - und genau das möchten wir mit dem Aktionsplan "Inklusion leben" erreichen." Durch die gute Vorarbeit vor Ort sei es nun auch für anderen Menschen mit Behinderung möglich, dem Beispiel von Oberdorfer und Resler zu folgen.



Damit das Projekt so umgesetzt werden konnte, ist der Förderung aus dem Aktionsplan "Inklusion leben" zu verdanken. Der Aktionsplan will Kirchengemeinden, kirchliche Werke und diakonische Einrichtungen darin bestärken, die Inklusion von Menschen mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten systematisch zu fördern und vor Ort konkrete Schritte umzusetzen.



Weitere Informationen: https://www.gww-netz.de/de/projekte/sprachlosigkeit-kein-hindernis-fuer-uns.html


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Diese Einrichtungen und Betreuungsleistungen stehen behinderten Menschen unabhängig davon zur Verfügung, ob die Behinderung überwiegend geistiger, körperlicher oder seelischer Natur ist.

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Die Werkstätten der GWW sind nach § 142 SGB IX durch die Bundesanstalt für Arbeit anerkannt. Damit sind Kunden berechtigt, aus Aufträgen, die an die GWW vergeben werden, 50% auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen (§140 SGB IX). Grundlage ist die Leistung der Werkstatt, ohne Material und Fremdleistung.

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.09.2020 - 13:50 Uhr
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Ansprechpartner: Steffen Müller
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Politik & Gesellschaft


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