Corona-Sonderzahlung ist nicht pfändbar
(LifePR) - ber hinaus verdient, wird zugunsten ihrer Gläubiger gepfändet. Das sollte nun auch mit dem Corona-Bonus geschehen. Dagegen wehrte sich die Pflegerin jedoch erfolgreich vor Gericht. Nach Auskunft der ARAG Experten ist bei Corona-Sonderzahlungen zwar nicht ausdrücklich festgelegt, ob sie gepfändet werden dürfen oder nicht. Doch in diesem Fall war die Sonderzahlung eine Anerkennung für ihre Unterstützung während der Corona-Pandemie. Würde der Bonus den Gläubigern zugutekommen, wäre dieser Zweck verfehlt (Amtsgericht Zeitz, Az.: 5 M 837/19).
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Datum: 23.09.2020 - 11:43 Uhr
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23.09.2020 (lifePR) - Für ihre Mithilfe bei der Lieferung von Hygieneartikeln ins Pflegeheim wollte
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