Corona kein Grund für "Pop-up-Radwege"
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(LifePR) - rund der Corona-Pandemie errichtet hatte. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin auf einen Eilantrag entschieden. Die Einrichtung temporärer Radfahrwege sei zwar möglich, aber nur aufgrund einer konkreten verkehrsbezogenen Gefahrenlage, die die Stadt hier nicht nachgewiesen habe. Die Pandemie selber stelle keine solche Gefahrenlage dar.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin .
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Datum: 09.09.2020 - 10:47 Uhr
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09.09.2020 (lifePR) - Die Berliner Stadtverwaltung muss die acht ?Pop-up-Radwege? wieder abbauen
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