Erstattung auch ohne Reisewarnung
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(LifePR) - nspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises auch dann haben, wenn es noch keine Reisewarnungen für das Reiseziel gab. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Ausreichend sei, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet bestand.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Frankfurt am Main
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Datum: 26.08.2020 - 12:41 Uhr
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26.08.2020 (lifePR) - Wer wegen Corona eine gebuchte Reise storniert hat
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