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Waldbrand: Wer zahlt die Schäden?

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ARAG Expertenüber die Kostenerstattung bei Waldbrandschäden

(LifePR) - Hessen oder etwa in Niedersachsen muss laut Deutschem Wetterdienst aufgrund der anhaltenden Hitze mit Waldbränden gerechnet werden. Doch wer zahlt überhaupt die entstandenen Schäden? ARAG Experten erläutern die Sachlage.
Waldbesitzer müssen sich selbst versichern!
29 Prozent der Waldfläche gehören den Bundesländern, 19 Prozent Kirchen und Kommunen, vier Prozent sind Eigentum des Bundes. Knapp die Hälfte der deutschen Wälder (48 Prozent) sind in Privatbesitz. Waldbesitzer können sich mit einer Waldbrandversicherung gegen Feuerschäden absichern. Diese ersetzt auch das schon geschlagene Holz, wenn es sich noch im Besitz des Forstwirtes befindet. Auch Jagdeinrichtungen wie Hütten oder Hochsitze werden ersetzt. Für Folgekosten, zum Beispiel für eine Wiederaufforstung, ist eine extra Versicherung nötig.
Schäden in der Landwirtschaft
Ein Waldbrand macht vor Feldern nicht halt. Somit sind auch Landwirte oft die Leidtragenden. Leider sind Bauern aber oft nur gegen Ernteausfälle ? verursacht durch Sturm, Hagel oder anhaltende Dürre ? versicherungstechnisch abgesichert. In Ermangelung spezieller Waldbrandversicherungen springen die Agrar-Policen einiger Versicherer ein.
Schäden am Haus
Wer trägt die Kosten, wenn das Feuer Schäden am Haus verursacht hat? In so einem Fall kann sich der Eigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden. Sie ersetzt ihm Schäden am Gebäude und unter Umständen auch fest eingebaute Gegenstände wie Türen und Fenster. Die Schäden, die an den Möbeln und beispielsweise Elektrogeräten entstanden sind, zahlt eine Hausratversicherung.
Schäden am Auto
Wer sein Auto in einem von einem Waldbrand betroffenen Gebiet zurücklassen musste, erkennt es danach unter Umständen nicht mehr wieder. Doch wer springt ein, wenn ein Fahrzeug durch Feuer beschädigt wird oder gar verbrennt? Laut ARAG Experten sind die Fahrzeughalter aus dem Schneider, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für ihren fahrbaren Untersatz abgeschlossen haben. Doch es gibt auch schlechte Nachrichten: Fahrzeughalter, für deren Gefährt lediglich eine Haftpflichtversicherung besteht, müssen die Schäden am eigenen Auto grundsätzlich selbst tragen, wenn niemand sonst für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.




Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

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Datum: 10.08.2020 - 14:34 Uhr
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10.08.2020 (lifePR) - Noch ist der August nicht zu Ende und schon wurden Hitzerekorde mit über 38 Gr



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