Datensammlung von Facebook
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(LifePR) - Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden. Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf (Az.: KVR 69/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Entscheidung des BGH.
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Datum: 08.07.2020 - 09:08 Uhr
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08.07.2020 (lifePR) - Facebook verwendet Nutzungsbedingungen
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