Steuerhinterziehung mit Folgen
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(LifePR) - Approbation zu entziehen. Das nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Im vorliegenden Fall arbeitete der Arzt für eine GmbH und rechnete seine Honorareinnahmen über die Konten der GmbH ab, anstatt diese als eigene Einnahmen zu versteuern (13 A 296/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG NRW .
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Datum: 24.06.2020 - 09:35 Uhr
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24.06.2020 (lifePR) - Eine beharrliche und über Jahre andauernde Steuerhinterziehung eines Arztes be
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