Rundfunkbeitrag trotz Unzufriedenheit
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(LifePR) - pfangsgerät vorgehalten wird. Auch der Vorwurf, die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei weder objektiv noch unparteilich und zudem unausgewogen, vermag die Beitragspflicht nicht auszuhebeln. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 10 K 488/20.TR).
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Datum: 17.06.2020 - 10:30 Uhr
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17.06.2020 (lifePR) - Rundfunkbeiträge sind auch dann zu zahlen
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