KeineÜbernahme von Mietkosten
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(LifePR) - bei dem Mietverhältnis den Umständen nach um einen Scheinvertrag unter Verwandten handelt. Dies gelte laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Kosten nicht offengelegt werden, sondern lediglich auf die Miete im Mietvertrag verwiesen werde (Az.: L 11 AS 228/20 B ER).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Entscheidung des LSG .
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Datum: 03.06.2020 - 12:17 Uhr
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03.06.2020 (lifePR) - Hartz-IV-Antragsteller haben keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten durc
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