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Bestechung zum Ausbau der Windenergie

ID: 1819837

Umverteilung und Planwirtschaft


(IINews) - NAEB 2011 am 24. Mai 2020

Für die Genehmigung weiterer Windkraftanlagen sollen die Gemeinden künftig 20.000 Euro jährlich pro Windrad erhalten und Anlieger sollen weniger für ihren Strom bezahlen. So will die Bundesregierung den Widerstand gegen den zusätzlichen Bau von Windkraftwerken brechen. Letztlich sind es weitere Kosten, die den Strompreis in die Höhe treiben.

Kosten der Stromerzeugung
In der BRD gibt es zwei Gruppen von Stromerzeugern:

1. Stromerzeuger, die regelbar sind und jederzeit planbar die verlangte Leistung erzeugen können: Kern-, Kohle- und Gaskraftwerke mit 3 bis 7 Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh) Erzeugungskosten, Wasserkraftwerke mit 3 bis 10 und sogenannte Biogasanlagen mit 10 bis 17 Cent. Wasserkraftwerke und Biogasanlagen können ihre Strommenge kaum noch erhöhen, weil es dafür an Flächen fehlt. Das Rückgrat der Stromerzeugung sind die Dampf- und Gaskraftwerke, denn sie liefern mit ihren großen rotierenden Massen auch die Momentanreserve, die für die Netzstabilität notwendig ist. Aber Steinkohle und Gas müssen importiert werden. Braunkohle dagegen ist der einzige nennenswerte heimische Energieträger. Mit dem Verzicht auf die Braunkohleverstromung ist die BRD komplett vom Ausland abhängig und beliebig erpressbar.

2. Stromerzeuger, deren Leistung wetterbestimmt ist: Windgeneratoren und Solaranlagen. Deren Leistung schwankt bezogen auf die installierte Leistung zwischen 0 Prozent bei nächtlicher Windstille und 60 Prozent bei Starkwind und Sonnenschein. Im Jahresmittel leisten die Windgeneratoren auf dem Festland nur 20 und die Solaranlagen nur 10 Prozent. Auf See werden gelegentliche Spitzenleistungen von mehr als 80 Prozent erreicht, aber im Jahresdurchschnitt weniger als 40 Prozent. Die Erzeugungskosten von Windstrom an Land liegen bei 8 Ct/kWh, auf See bei 15 und von Solarstrom bei 13 Cent. Der Wert dieses Stromes liegt jedoch deutlich unter diesen Erzeugungskosten, weil er meistens dann erzeugt wird, wenn kein Bedarf besteht. Daher müssen Regelkraftwerke künstlich gedrosselt ("unter Teillast") mitlaufen. Wird weniger Windstrom und Solarstrom erzeugt, werden sie hochgefahren, steigt das Stromangebot aus Wind und Sonnenschein, werden sie gedrosselt. Wind- und Solarstrom können also immer nur einen permanent schwankenden Teil des Kraftwerkstromes ersetzen.





Was ist Fakepower?
Wind- und Solarstrom ist extrem teuer. Trotzdem plant die Bundesregierung, die BRD mit diesem Strom vollständig zu versorgen. Das ist wirtschaftlicher und zugleich technischer Unsinn. Um diese Agenda zu verfolgen, werden den staunenden Bürgern zu den Kosten und sonstigen Auswirkungen einseitige und falsche Angaben aufgetischt. Daher nennt der Stromverbraucherschutz NAEB diesen Strom "Fakepower" (Fake = Fälschung, Täuschung).

Die Angaben über die Produktionskosten von Fakepower unterscheiden sich erheblich - je nachdem, ob sie von Befürwortern oder Kritikern der Energiewende kommen. Jedenfalls wird Fakepower den Erzeugern mit durchschnittlich 14 Ct/kWh vergütet. Diese Zahl stammt von den Übertragungsnetzbetreibern, die für die Auszahlung der Vergütungen nach dem EEG zuständig sind.

Der Börsenpreis von Fakepower schwankt zwischen 3 bis 0 Cent. Bei Starkwind und Sonnenschein und gleichzeitig geringer Stromnachfrage geht der Börsenpreis sogar ins Minus. Damit der Überschussstrom exportiert wird, erhalten die Abnehmer ihn gratis oder sie werden für die Abnahme sogar honoriert, allein im April 2020 siebenmal. Im laufenden Jahr 2020 gab es bereits fast 200 Stunden mit solchen negativen Strompreisen.


Fakepower als Preistreiber
Die BRD kann preiswert und sicher mit Kraftwerkstrom versorgt werden. Es sind auch keine neuen Stromtrassen erforderlich. Fakepower verteuert allerdings den Strom durch die EEG-Umlage, dem Unterschied zwischen Vergütung und Börsenpreis, und durch steigenden Regelaufwand, durch Ersatzkraftwerke, durch neue Trassen von Nord nach Süd und Verstärkung der Verteilernetze sowie durch höhere Stromverluste wegen längerer Leitungen.

Hinzu kommen noch die Ausgleichkosten für das Abschalten von Industrieanlagen, wenn die Fakepower-Erzeugung durch Wolken oder den ständig wechselnden Wind schwankt. Jede neue Fakepower-Anlage erhöht zwangsläufig die Stromkosten weiter. Nur mit Fakepower allein kann kein sicheres Stromnetz aufgebaut und unterhalten werden.

Das zeigen unter anderem die Inseln El Hierro auf den Kanaren und Graciosa auf den Azoren, die komplett auf Solar- und Windstrom umsteigen wollten. Der Strompreis stieg auf über 100 Ct/kWh. Trotzdem war eine sichere Versorgung nur mit Dieselgeneratoren möglich, die immer wieder einspringen mussten. Die Inseln werden inzwischen wieder weitgehend durch Dieselgeneratoren versorgt - bei sinkenden Strompreisen.

Die deutsche Bundesregierung ignoriert diese negativen Erfahrungen. Sie will die Stromerzeugung aus Wind und Sonne immer noch weiter ausbauen, obwohl bei Starkwind und Sonnenschein schon heute Fakepower im Überschuss erzeugt wird, die kostenpflichtig exportiert werden muss.

Sie will ohne Sinn und Verstand die Leistung der Windgeneratoren und Solaranlagen verdreifachen: von heute über 100.000 MW auf 300.000 MW. Rein rechnerisch könnte man damit etwa 80 Prozent des Strombedarfs der BRD decken. Praktisch und technisch ist das unmöglich.

Der Überschussstrom muss exportiert werden und geht verloren. Ihn zur Erzeugung von Wasserstoff zu verwenden, ist unwirtschaftlich. Ein stabiles Wechselstromnetz braucht mindestens 45 Prozent Leistung aus den Kraftwerken, die mit ihren großen rotierenden Generatoren die Frequenz stabilisieren und den Takt für das Einspeisen von Fakepower vorgeben.

Immer häufiger wird die Grenze für das Einspeisen von Fakepower erreicht. Doch die mächtige Lobby der Energiewendeprofiteure im Verein mit Klimaschutzideologen setzt den Bau weiterer Fakepower-Anlagen durch.

Widerstand gegen Fakepower wächst
Gegen den Bau von Windkraftanlagen wenden sich inzwischen rund eintausend Bürgerinitiativen, die in dem Verband "Vernunftkraft" zusammengeschlossen sind. Die Akzeptanz für Windkraftanlagen nimmt stark ab. Umweltschützer wollen keine Industrieanlagen, die Vögel, Fledermäuse und Insekten töten. Naturfreunde lehnen sich gegen den Bau von Windrädern in Wäldern und an oder sogar in Naturschutzgebieten auf.

Anlieger beklagen die Entwertung ihrer Immobilien und Gesundheitsschäden durch Schattenschlag und Infraschall. Eine wachsende Zahl der Gegner hat inzwischen auch erkannt, dass Windenergie den Strom zugunsten der Profiteure verteuert, ohne den immer ins Feld geführten Klimazielen näher zu kommen. Wie bereits beschrieben, ist dies technisch und wirtschaftlich unmöglich.

Bestechung
Die Bundesregierung im Verein mit den Profiteuren will nun den Widerstand brechen. Sie will die Anlieger und die für die Baugenehmigung zuständigen Gemeinden mit Geld ködern. Die Gemeinden sollen pro Anlage jährlich 20.000 Euro erhalten und die betroffenen Anlieger verbilligten Strom beziehen können. So will die Regierung sie an der "Wertschöpfung" beteiligen.

Das ist pure Bestechung! Doch diese Bestechung ist gesetzlich gewollt und damit straffrei. Hier wird das gleiche System angewendet wie bei den Dumping-Verkäufen von Fakepower an den Strombörsen. Die Vergütung von Fakepower liegt weit über den Börsenpreisen. Der ständige Verkauf unter den Gestehungskosten ist Dumping. Mit Dumpingkosten von mehr als 25 Milliarden Euro im Jahr dürfte dies die größte Dumpingaktion der Welt sein. Sie bleibt aber ungeahndet, weil sie vom EEG geschützt wird.


Fakepower ist teurer und unwirtschaftlicher Strom. Ohne Subventionierung rechnet sich keine Anlage. Ohne EEG würde sich kein Windrad drehen und der Strompreis auf die Hälfte sinken. Mit dem EEG steigt der Strompreis mit jeder neuen Anlage weiter. Die "Bestechungskosten" werden die Betreiber über einen Vergütungszuschlag einfordern. Mit steigenden Strompreisen bezahlen damit die geköderten Gemeinden und Anlieger die Vergünstigungen selbst.

Prof. Dr.-Ing. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.info (https://www.NAEB.info) und www.NAEB.tv (https://www.NAEB.tv)


[1] Bildquelle: StockKosh-Business-Technology-14110_black-male-person

EEG bedeutet Planwirtschaft! - Steffen Kotré - AfD-Fraktion im Bundestag
https://www.youtube.com/watch?v=5LN_Njp3VXI
15. Mai 2020 | AfD-Fraktion Bundestag
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf keiner Novelle, es muss weg!


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Elektrischer Strom ist nach den Personalkosten von Unternehmen ein ebenfalls großer Kostenbestandteil der deutschen Volkswirtschaft. Das EEG Erneuerbare Energien Gesetz zur Einspeisung erneuerbarer Energien hat die direkten und indirekten Stromkosten wesentlich erhöht. Strom aus Windenergie oder Voltaik ins Stromnetz einzuspeisen, ist physikalisch und wirtschaftlich unsinnig. Die Netzstabilität leidet dramatisch und eine finanzielle Umverteilung auf Kosten von Stromkunden findet zugunsten der Renditen in Windkraft und Voltaik statt. Die NAEB e.V. klärt über die per Gesetz geschaffenen Strukturen auf.



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