Keine Pfändung von Corona-Soforthilfen
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(LifePR) - räge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Münster entschieden (Az.: 1 V 1286/20 AO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des FG Münster .
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Datum: 27.05.2020 - 13:24 Uhr
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27.05.2020 (lifePR) - Eine Kontenpfändung des Finanzamtes
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