Gutscheinlösung im Kulturbereich beschlossen
ID: 1818066
(LifePR) - estag beschlossen, dass Veranstalter bei abgesagten Kulturevents Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Ticketpreises plus etwaiger Vorverkaufsgebühren ausstellen dürfen. Ob die Kunden ihn für die Nachholveranstaltung oder ein gleichwertiges Angebot einlösen, ist ihnen überlassen. Im Härtefall kann das Geld auch ausgezahlt werden. Wer es bis Ende 2021 nicht geschafft hat, den Gutschein einzulösen, bekommt das Geld ausbezahlt.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 21.05.2020 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1818066
Anzahl Zeichen: 609
Kontakt-Informationen:
Stadt:
21.05.2020 (lifePR) - Um die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise zu bewahren
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 50 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gutscheinlösung im Kulturbereich beschlossen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).