Hindernis wieder vergessen
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(LifePR) - uerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 7 U 285/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .
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Datum: 20.05.2020 - 15:25 Uhr
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20.05.2020 (lifePR) - Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg
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