Keine Kostenübernahme für Sanierung des Bootes
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(LifePR) - ut ARAG Experten das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Deswegen habe ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Sanierung eines Segelbootes (Az.: L 15 AS 96/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen .
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Datum: 22.04.2020 - 09:25 Uhr
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22.04.2020 (lifePR) - Instandhaltungs- und Reparaturkosten übernimmt das Jobcenter nur für selbstbew
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