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Piraten verurteilen niedersächsischen Datenschutz in Corona-Zeiten als Trauerspiel

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(ots) - Wie am 03.04.bekannt wurde, plant die Landesregierung das durch die Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel erlassene Verbot der Weitergabe von Daten Coronainfizierter an die Polizei [1] unter Rückgriff auf das Polizeigesetz in Verbindung mit dem Seuchenschutzgesetz zu umgehen. Über die Zentralen Polizeidirektionen sollen einzelne Polizeidieststellen die Daten Infizierter bekommen. [2]

"Was sich hier gerade abspielt, ist ein Trauerspiel in mehreren Akten. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Möglichkeiten des Datenschutzes in diesem Land sehr begrenzt sind. Denn die Datenschutzbeauftragte ist zwar gegenüber den Behörden weisungsbefugt, nicht jedoch gegenüber der Regierung. Und die schert sich wieder mal einen feuchten Kehricht um schützenswerte Daten, um das eigene Versagen in Sachen Schutz der eigenen Polizeibeamten zu kaschieren. Das ist schon grotesk, wie hier staatliche Institutionen statt an einem Strang im Sinne der Bürgerrechte zu ziehen, offensiv gegen einander arbeiten, um diese auszusetzen. Und das bei einer im Verhältnis zu den Genesenen und der Anzahl der Tests sinkenden Anzahl von Neuinfizierten. Einer Demokratie ist das unwürdig", stellt Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten Niedersachsen ernüchtert fest. "Aber das war zu erwarten, der § 41 des NPOG [3] gehört zu einem der wenigen, die bei der Neufassung nicht behandelt wurde, weil man mit diesem so ziemlich jede Datenweitergabe rechtfertigen kann. Die Frage ist jetzt, was wird mit den neuen §§ 17 b und c, die bislang "nur" im Bezug auf Terrorismus eingesetzt werden dürfen? Wenn das so weitergeht, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis eine Weitergabe von Corona-Viren als Bioterrorismus gekennzeichnet wird. Damit wäre die Überwachung der ganzen Bevölkerung perfekt."

Die "ärztliche Schweigepflicht", auch Verschwiegenheitspflicht, kann nur mit folgenden Gründen aufgehoben werden:1. Einwilligung des Patienten2. mutmaßliche Einwilligung des Patienten3. Anzeige einer geplanten Straftat4. Befreiung durch Gerichtsbeschluss5. zur eigenen Verteidigung6. Schutz höherwertiger Rechtsgüter





Diese Verschwiegenheitspflicht, die nicht nur für Ärzte gilt, wurde nicht ohne Grund geschaffen! Ausnahmen sind klar definiert und greifen hier nicht. [4] Und Verstöße dagegen werden besonders stark sanktioniert mit der Androhung von Geld- oder Freiheitsstrafe in § 203 StGB.

"Das bedeutet, dass für jeden Betroffenen entweder ein Gerichtsbeschluss vorliegen muss, oder der Polizist als höherwertiges Rechtsgut angesehen wird, zu dessen Schutz es eigentlich nur der notwendigen Schutzkleidung bedürfte. Mit der Begründung, dass diese fehlt, könnten dann auch Daten von Influenzaerkrankten weitergereicht werden. Bisher gibt es mehr als 90.000 Corona-Infizierte. Das sind 90.000 Datensätze, die völlig ohne Grund quasi öffentlich werden," stellt Ullrich Slusarcyzk, 2. stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen fest. "Es gibt keine Regelung wer letztendlich alles Zugriff hat auf diese Daten, wo überall sie in welchem Umfang vorgehalten und angewendet werden sollen."

Die Frage nach der Notwendigkeit ist noch immer nicht geklärt.

"Die Überprüfung der Einhaltung der Quarantäne wird in §15a des IfSG geregelt. Zuständig dafür ist das Gesundheitsamt [5]! Doch nun sollen also Polizeibeamte die Einhaltung von Quarantänevorschriften überprüfen und müssen dafür dann angeblich die notwendigen Daten bekommen. Sollte jetzt also geplant sein, die Verschwiegenheitsregelung dadurch zu unterwandern, dass man auf die von Medizinern ordnungsgemäß an die Gesundheitsämter übermittelten Daten Rückgriff nehmen will, weil damit ja nicht auf Primärquellen zugegriffen wird, wäre das Schutzinstrument ad absurdum geführt. Wenn hier Kompetenzen verlagert werden müssen, ginge es auch anders herum: Den Gesundheitsämtern werden Polizisten zugeordnet, die denen dann unterstehen. Dann wären die Daten für die Polizei nicht erforderlich", so Slusarczyk weiter. "Und für die Zukunft sorgt man dafür, dass alle beteiligten Behörden genug Personal und vor allem Schutzkleidung haben. Auch für solche Fälle."

Welche Auswirkungen die Weitergabe der Daten Coronainfizierter an die Polizei hat, ist kaum abschätzbar.

"Ich kann somit jeden verstehen, der sich unter solchen Bedingungen nicht testen lässt, wenn nur leichte Symptome bestehen. Denn, wer Herr seiner Daten bleiben möchte, darf offenbar keiner Behörde mehr zutrauen, verantwortungsvoll damit umzugehen", ergänzt Jens Berwing, Generalsekretär der Piraten Niedersachsen. "Mal ganz abgesehen davon, dass ohnehin bekannterweise der allergrößte Teil der Infizierten keinerlei oder nur leichte Symptome zeigt. Da wäre so eine Liste nur ein Placebo für die Polizei, statt wirklicher Hilfe. Und das weiß auch die Polizei [6]. Viel schlimmer aber ist, dass somit das Testen nicht mehr in dem Ausmaß durchgeführt werden kann, wie es der Situation angemessen ist. Die jetzt geplante Datenweitergabe sorgt also nicht für Sicherheit, sondern stärkt die Ungewissheit und im Zweifel die Verbreitung des Virus."

Quellen:

[1] https://netzpolitik.org/2020/coronavirus-listen-der-niedersaechsischen-poliz ei-sind-illegal/

[2] http://ots.de/DQANNt

[3] https://www.anwalt24.de/gesetze/npog/41

[4] http://ots.de/UOwT6M

[5] http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html

[6] https://www.sueddeutsche.de/politik/polizei-coronavirus-covid-19-radek-1.4865707

Pressekontakt:

Piratenpartei Niedersachsen
Thomas Ganskow
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover

Mail: vorstand(at)piraten-nds.de
Web: http://www.piraten-nds.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4564739
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Datum: 05.04.2020 - 12:00 Uhr
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