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Kommentar: Gute Nachrichten für Mieter in NRW

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(ots) - Die Passage im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist eindeutig. Viele von der rot-grünen Vorgängerregierung eingeführten Verordnungen zum Mieterschutz sollten eigentlich abgeschafft werden. Stattdessen gelte es, private Investitionen in den Wohnungsbau anzukurbeln, heißt es in dem Vertragswerk aus dem Jahr 2017. Nun hat sich NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach anders besonnen - eine richtige Entscheidung. Die CDU-Politikerin kommt zu dem Ergebnis, dass die Angebotslage auf dem Wohnungsmarkt es nicht erlaubt, den Mieterschutz zu schleifen. An drei von vier befristeten Regelungen, die zur Verlängerung anstanden, hält sie nun fest. Damit sind langjährige Mieter weiterhin vor drastischen Mieterhöhungen sowie schnellen Kündigungen wegen Eigenbedarfs geschützt und neue Mieter vor Wucher. Denn auch die einst so gescholtene Mietpreisbremse soll in vielen NRW-Kommunen mit engen Wohnungsmärkten nun weitere fünf Jahre fortbestehen. Einzig die Umwandlungsverordnung, die es Städten ermöglicht, die Gentrifizierung von Stadtteilen zu stoppen, fällt weg. Sie sei zu selten zum Einsatz gekommen, heißt es zur Begründung. Das ist nicht nur aus Mietersicht zu bedauern, sondern auch aus Gründen der Stadtentwicklung. Gerade das Steuern der sozialen Struktur eines Viertels dürfte künftig an Bedeutung gewinnen. Die Kehrtwende der Landesregierung beim Mieterschutz bedeutet allerdings keinen Sinneswandel. Sie ist darauf zurückzuführen, dass es mit dem Wohnungsbau langsamer vorangeht als gedacht. Das betrifft gerade auch Sozialwohnungen. Ihre Zahl sinkt in NRW jedes Jahr, der Bau neuer Wohnungen mit Mietpreisbindung bleibt insbesondere in den Städten deutlich hinter der Nachfrage zurück. Eine Entspannung ist bisher nicht in Sicht.

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Datum: 02.04.2020 - 19:45 Uhr
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