Haftung für Unfall in Kletterhalle
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(LifePR) - dem querschnittsgelähmt ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat laut ARAG Experten nun entschieden, dass der Betreiber der Anlage dem Mann aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zu 75 Prozent haftet. Der Mann müsse sich ein Mitverschulden von 25 Prozent anrechnen lassen, weil er als Kletterer die Gefahr hätte erkennen können (Az.: 6 U 194/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart .
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Datum: 01.04.2020 - 10:40 Uhr
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01.04.2020 (lifePR) - In einer Indoor-Kletteranlage wurde ein Mann in einem schmalen Durchgang von e
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