Landakademie mit speziellem E-Learning-Angebot für Gärtner: Zeit nutzen und Sachkunde Pflanzenschutz auffrischen
Gärtner sollten an die Aktualisierung ihres Pflanzenschutzwissens denken. Regelmäßige Fortbildungen zur Sachkunde Pflanzenschutz sind Pflicht. Einfach und unkompliziert geht das mit der Online-Fortbildung von Landakademie.de.
(IINews) - Gärtner, Baumschuler, Obst- und Gemüsebauer und Landschaftsgärtner müssen ihre Sachkunde im Pflanzenschutz stets auf dem neuesten Stand halten. Wenn noch nicht geschehen, bietet sich jetzt die Zeit im Homeoffice beispielsweise dafür an. Die Fortbildungspflicht im Drei-Jahres-Rhythmus ist gesetzlich vorgeschrieben.
Seit mittlerweile drei Jahren können Gärtnerinnen und Gärtner jeglicher Fachrichtung dafür auf ein maßgeschneidertes Online-Angebot mit gartenbauspezifischen Inhalten zurückgreifen. Die Landakademie in Berlin hat in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) spezielle Fortbildungsinhalte für den Gartenbau entwickelt.
► Es geht um rechtliche Grundlagen, Pflanzenschutzmittelkunde, Schadursachen und Diagnosen, integrierten Pflanzenschutz und gute gartenbauliche Praxis sowie Ausbringung, Risikomanagement und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren. Anwender und Fachexperten wirken gleichermaßen bei der Kurs(weiter)entwicklung mit. Die Kurse werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die Fortbildung ist amtlich anerkannt, die Teilnahmebescheinigung ist überall in Deutschland gültig.
► Wann für eine Gärtnerin oder einen Gärtner der nächste Fortbildungstermin fällig ist, hängt vom Beginn des persönlichen ersten Drei-Jahres-Zeitraumes ab. Ein Blick auf den Ausweis, den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat, zeigt, wann die Fortbildung fällig wird. Für Alt-Sachkundige gilt ein fester Fortbildungszeitraum. Wer jedoch nach dem 14.2.2012 sachkundig geworden ist oder es noch wird, für den gilt das Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises als individueller Stichtag.
► Und noch ein Hinweis: Wer Pflanzenschutz derzeit nicht anwendet, der kann seine Sachkunde ruhen lassen. Bevor dann jedoch wieder eine Tätigkeit aufgenommen wird, die den Sachkundenachweis Pflanzenschutz erfordert, muss die Fortbildung absolviert und nachgewiesen werden.
► Hintergrundinformation:
Das Pflanzenschutzgesetz legt fest, dass jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, sie anwendet, dazu berät oder sie verkauft, nicht nur über einen Sachkundenachweis verfügen, sondern sich auch regelmäßig fortbilden muss. Gärtner, Baumschuler sowie Garten- und Landschaftsbauer erlangen mit der Online-Fortbildung von Landakademie.de die erforderliche Teilnahmebescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzen-schutz. Das Zertifikat ist nach §7 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung für all diejenigen anerkannt, die bereits sach-kundig sind; es gilt bundesweit. Den Zugang zum Angebot erhalten Sie über www.landakademie.de.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Mit mehr als 25.000 Teilnehmern ist die Landakademie zum führenden Anbieter für Online-Fortbildungen zum SKN Pflan-zenschutz geworden. Die Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz Gartenbau wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Gartenbau e. V. erstellt.
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Datum: 19.03.2020 - 17:08 Uhr
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