Kein Anspruch auf Bereinigung der Schülerakte
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(LifePR) - erakte zahlreiche Eintragungen aufweist, kann bei einem Schulwechsel nicht deren "Bereinigung" unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 3 L 1028.19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin.
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Datum: 11.03.2020 - 09:46 Uhr
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11.03.2020 (lifePR) - Ein Schüler
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