Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig
(LifePR) - en zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist laut ARAG Experten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren (BVerfG, 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerfG .
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 26.02.2020 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1796046
Anzahl Zeichen: 777
Kontakt-Informationen:
Stadt:
26.02.2020 (lifePR) - Das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Rech
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 62 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).