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LG Krefeld verurteilt Porsche AG und den Vertragshändler im Abgasskandal beim Macan S Diesel zu Schadensersatz

ID: 1794032


(ots) - Das Landgericht Krefeld hat die Dr. h.c. F. Porsche AG und die
Tölke & Fischer GmbH & Co. KG als Vertragshändler mit Urteil vom 15.01.2020 - 2
O 470/18 - in Höhe von 76.755,12 EUR zu Schadensersatz abzüglich einer
Nutzungsentschädigung verurteilt. Geklagt hat ein Arzt aus Tönisvorst, der von
HAHN Rechtsanwälte vertreten wird. Zusätzlich wurden dem Kläger deliktische
Zinsen nach §§ 849, 249 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zugesprochen.

Der Kläger erwarb am 13. Juni 2016 einen Porsche Macan S Diesel zu einem
Kaufpreis von 76.755,12 EUR. In dem Fahrzeug ist ein 3.0 Liter V6-Motor der
Schadstoffnorm EU6 mit einer Leistung von 262 PS verbaut. Am 10. Juli 2018
stufte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Aufheizstrategie und die
Dosierstrategie für den SCR-Katalysator als unzulässige Abschalteinrichtungen
ein und ordnete einen verpflichtenden Rückruf der betroffenen Fahrzeuge an. Das
KBA gab ein Software-Update für das klägerische Fahrzeug per Bescheid frei, das
die vorgenannte Abschalt-Software entfernen soll.

Das Landgericht Krefeld gab dem Kläger überwiegend Recht und verurteilte die
Porsche AG und den Vertragshändler zur (Rück-)Zahlung des Kaufpreises. Der
Kläger muss sich einen Gebrauchsvorteil für die gefahrenen Kilometer auf Basis
einer fiktiven Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen. Das
Landgericht sprach dem Kläger zudem deliktische Zinsen vom Tag nach der Übergabe
des Fahrzeuges zu. Sie betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem
Schaden des Klägers könne auch nicht entgegenstehen, dass das Software-Update
zwischenzeitlich aufgespielt worden sei. Das nach dem Kauf durchgeführte
Software-Update ändere nichts - so das Gericht - an der Manipulation der
Willensbildung des Klägers, welche beim Kauf des streitgegenständlichen
Fahrzeugs stattgefunden hat.





"Angesichts ausgeurteilter Zinsen von allein über 6.000,00 EUR ist für den
Kläger der in Abzug zu bringende Gebrauchsvorteil auf Basis einer
Gesamtlaufleistung von 250.000 km zu verschmerzen", meint der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
"Das Urteilt zeigt außerdem, dass sich die Autohersteller allein durch das
Aufspielen eines Software-Updates nicht aus der Verantwortung stehlen können",
so Anwalt Hahn weiter. "Inhaber von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen von
Porsche haben einen Anspruch auf Schadensersatz und sollten diesen auch
gerichtlich einfordern. Die Chancen auf ein positives Urteil oder eine sonstige
Einigung stehen sehr gut", sagt Hahn abschließend.

HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte im Dieselskandal
und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen
Rechts in Klageverfahren gegen die Volkswagen-Gruppe und die Daimler AG u.a.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn, M.C.L.
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4523883
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.02.2020 - 15:36 Uhr
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