Wirksame Mieterhöhung trotz falscher Wohnfläche
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(LifePR) - Wohnung in Wirklichkeit kleiner ist als vom Vermieter bislang zugrunde gelegt. Die höhere Miete sei auch bei falscher Rechengrundlage zumutbar, solange sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibe, entschied nach Auskunft der ARAG der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 234/18).
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Datum: 12.02.2020 - 11:32 Uhr
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12.02.2020 (lifePR) - Mieter können an eine Mieterhöhung gebunden sein
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